Widerrufsrecht auch für Verkäufe am Telefon und übers Internet

Wer im Internet oder per Telefon etwas kauft, soll künftig wie bei Haustürgeschäften einen Vertrag widerrufen können. Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerats hat einen entsprechende Gesetzesvorlage ausgearbeitet.

Verkäufe übers Internet sollen künftig widerrufen werden können (Symbolbild) (Bild: sda)

Wer im Internet oder per Telefon etwas kauft, soll künftig wie bei Haustürgeschäften einen Vertrag widerrufen können. Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerats hat einen entsprechende Gesetzesvorlage ausgearbeitet.

Die Kommission hiess den Vorentwurf zu den neuen Bestimmungen im Obligationenrecht (OR) am Freitag einstimmig gut, wie die Parlamentsdienste mitteilten. Als nächstes wird eine Vernehmlassung eröffnet.

Die geplante Einführung des Widerrufsrechts geht auf eine Parlamentarische Initiative aus den Reihen der SP zurück. Damit sollen Missbräuche mit aufdringlichen Werbeanrufen bekämpft werden. Das Widerrufsrecht wird jenen beim Haustürgeschäft im OR nachempfunden: Innerhalb von sieben Tagen können Käufer demnach einen Vertrag widerrufen.

Ebenfalls in eine Vernehmlassung schickt die Kommission den Vorschlag, die Bestimmungen zum Vorauszahlungsvertrag im OR zu entfernen. Der ehemalige CVP-Ständerat Philipp Stähelin (TG) regte die Aufhebung an, weil der Vertrag heute nicht mehr gebräuchlich ist. Die Kommission hiess den Vorentwurf einstimmig gut.

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