Nicht nur bei Haustürgeschäften, sondern auch bei Verkäufen per Telefon soll der Kunde künftig ein Widerrufsrecht haben. Dieser Vorschlag war in der Vernehmlassung unbestritten. Eine Ausdehnung auf Internetkäufe stösst allerdings selbst bei Konsumentenschützern auf Kritik.
Das Widerrufsrecht bei Telefonverkäufen geht auf einen Entscheid des Parlaments zur Änderung des Obligationenrechts zurück. Der Gesetzesentwurf der ständerätlichen Rechtskommission geht allerdings weiter und dehnt das Widerrufsrecht über Telefonverkäufe hinaus aus.
Dem Vorschlag zufolge sollen Konsumenten künftig bei sämtlichen sogenannten Fernabsatzgeschäften ein Widerrufsrecht erhalten – bei Geschäften also, bei denen sich Käufer und Verkäufer nicht physisch begegnen. Dazu zählen sowohl neben Verkäufen übers Telefon auch solche im Internet.
Die Kommission begründet dies damit, dass bei solchen Geschäften die Kunden den Kaufgegenstand „nicht in natura vor Augen haben“ und deshalb besonders geschützt werden müssten. Der Entwurf sieht weiter vor, dass die Widerrufsfrist von 7 auf 14 Tage verlängert wird. Damit würde das Schweizer Recht den Regeln der EU angeglichen.
„Einladung zum Missbrauch“
Vertreter der Internetbranche wehren sich nun gegen den Vorschlag. Sie betonen, am Telefon abgeschlossene Geschäfte könnten keinesfalls mit Onlineverkäufen verglichen werden. Ein Verkauf übers Internet könne nur stattfinden, wenn dies der Kunde aktiv fordere, schreibt der Wirtschaftsverband für die digitale Schweiz (SWICO) in seiner Stellungnahme.
„Die Vorlage ist eine Einladung zum Missbrauch“, sagte SWICO-Geschäftsführer Jean-Marc Hensch gegenüber der Nachrichtenagentur sda. Künftig könnte jedermann irgendwelche Produkte bestellen und sie anschliessend wieder zurückschicken. Das würde den Aufwand für die Unternehmen und damit auch die Preise in die Höhe treiben, warnte Hensch.
Ähnlich äussert sich der Wirtschaftsdachverband economiesuisse. Selbst das Konsumentenforum steht der Ausweitung des Widerrufsrechts aufs Internet skeptisch gegenüber. Zwar wünsche man sich auch beim Onlinehandel eine konsumentenfreundliche Lösung, schreibt die Organisation in ihrer Stellungnahme. Ob die gleiche Regelung wie beim Telefonverkauf auch für Internetgeschäfte geeignet ist, sei jedoch fraglich.
Grosser Aufwand für Betrogene
Damit stellt sich das Konsumentenforum gegen andere Konsumentenschutzorganisationen: Sowohl die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) als auch die Fédération romande des consommateurs begrüssen den Gesetzesentwurf.
„Es kommt sehr oft vor, dass Kunden im Internet auf irreführende Angebote hereinfallen“, sagte Janine Jakob von der SKS. Zwar könnten die Konsumenten schon heute gegen irreführende und unlautere Angebote vorgehen, allerdings sei dies mit grossem Aufwand verbunden.
Mit einem Widerrufsrecht wäre es einfacher, sich gegen solche Praktiken zur Wehr zu setzen, sagte Jakob. Zumal Schweizer Internethändler Kunden aus der EU schon heute ein Widerrufsrecht gewähren müssten.
Die Gesetzesänderung geht auf eine Parlamentarische Initiative von alt Ständerat Pierre Bonhôte (SP/NE) zurück, welche das Parlament 2009 angenommen hatte. Die Vernehmlassungsfrist läuft (morgen) am Freitag aus.