Nach Ablauf des Gentech-Moratoriums Ende 2017 will der Bundesrat den Bauern erlauben, gentechnisch veränderte Pflanzen anzubauen. Die Antworten der Vernehmlassung zeigen: Während Wirtschaftsverbände die Pläne des Bundesrats grundsätzlich begrüssen, dürfte es die Vorlage im Parlament schwer haben. Die Grünen drohen zudem bereits mit dem Referendum.
Erst im Dezember hat das Parlament das Gentech-Moratorium verlängert, doch das Ringen um gentechnisch veränderte Pflanzen geht bereits in die nächste Runde. Nach Ansicht des Bundesrates sollen gentechnisch veränderte und konventionelle Agrarkulturen ab 2018 nebeneinander Platz haben; er spricht von einer Koexistenzregelung.
Um herkömmliche Kulturen zu schützen, schlägt der Bundesrat Massnahmen wie beispielsweise Isolationsabstände vor. Während den Gentechnik-Befürwortern diese Einschränkungen bereits zu weit gehen, stösst die Koexistenzregelung in der Vernehmlassung bei mehreren Kantonen und den linken Parteien auf grundsätzlichen Widerstand.
Bauernverband lehnt Forderung des Bundesrate ab
So auch beim Bauernverband: Dieser will auch in Zukunft eine gentechfreie Schweizer Landwirtschaft. Der flächendeckend gentechfreie Anbau sei ein wichtiges Argument für Schweizer Qualitätsprodukte auf den Märkten Europas. Die Junglandwirte verweisen zudem auf den hohen administrativen Aufwand und die zusätzlichen Kosten, welche die Koexistenzregelung verursachen würde.
Grüne und SP lehnen die Regelung ebenfalls ab. Sie verweisen auf die fehlende Nachfrage der Konsumenten und auf den hohen Aufwand für die Umsetzung der Koexistenz.
Die CVP stellt sich wegen des fehlenden wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Nutzens derzeit ebenfalls gegen das Vorhaben, zeigt sich aber verhandlungsbereit: Sie fordert, dass eine Koexistenzverordnung von einer Kosten-Nutzen-Evaluation abhängig gemacht wird.
Nur Bürgerliche dafür
SVP und FDP begrüssen hingegen die Stossrichtung des Bundesrates. Die FDP bringt in ihrer Vernehmlassungsantwort den Forschungsstandort Schweiz ins Spiel. Die SVP würde angesichts des Misstrauens in der Bevölkerung gebenüber gentechnisch veränderten Organismen (GVO) ein allfälliges Volksnein respektieren.
Von allen Seiten kritisiert wird der Vorschlag des Bundesrates, gentechfreie Zonen zu schaffen. Die Stiftung für Konsumentenschutz, die Schweizerische Arbeitsgruppe Gentechnologie und weitere Akteure fordern eine Umkehrung des Prinzips: Es sollen Zonen definiert werden, wo der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist; grundsätzlich aber soll die Schweiz gentechfrei sein.
Die Gentech-Befürworter stören sich ebenfalls am Vorschlag zu den gentechfreien Zonen. Der Wirtschaftsdachverband economiesuisse etwa hält es für problematisch, «wenn solche gentechnikfreien Gebiete (kantonal) verordnet werden». Ähnlich äussert sich scienceindustries, der Branchenverband der chemisch-pharmazeutischen Industrie.
Skeptische Kantone
Der Bundesrat sieht nämlich vor, dass die Anregung zur Schaffung einer gentechfreien Zone sowohl von den Bauern selbst wie auch vom betreffenden Kanton kommen kann. Voraussetzung ist aber, dass mindestens 80 Prozent der Bewirtschafter in diesem Gebiet damit einverstanden sind.
In den Kantonen herrscht ebenfalls Skepsis: Ablehnend haben sich in der Vernehmlassung etwa Bern, Basel-Land, Aargau und Thurgau geäussert. Der Berner Regierungsrat argumentiert mit der fehlenden Nachfrage von Seiten der Konsumenten und mit dem geringen Interesse von Seiten der Landwirte.