Der amerikanische Limousinendienst Uber mischt das Taxigewerbe auf. In mehreren europäischen Städten protestieren am Mittwoch tausende von Taxifahrern gegen den Taxi-App-Dienst. In Zürich beteiligen sich die Taxifahrer nicht an der Aktion.
Das Startup-Unternehmen Uber aus San Francisco bietet seit 2009 einen Limousinen-Dienst an. Über eine App können sich Kunden über Smartphone statt über Handzeichen einen Fahrer bestellen, der sie gegen Bezahlung mit Kreditkarte transportiert.
Die europäischen Taxifahrer sehen ihr Geschäft von Anbietern bedroht, die über Handy-Apps Fahrer vermitteln. Aus ihrer Sicht gibt es einen unfairen Wettbewerb, weil für den neuen Rivalen aus dem Internet die strikten Regeln des Taxigewerbes ausgehebelt seien.
Am Mittwoch sind in vielen europäischen Städten Proteste geplant. In London und Berlin wollen hunderte Taxifahrer langsam durch das Zentrum fahren. In Mailand und Madrid wird mit rund 5000 streikenden Fahrern gerechnet. In Paris wollen rund 3000 Fahrer die Flughäfen Orly und Charles de Gaulle blockieren. Proteste sind auch in Lissabon, Sao Paolo und Chicago geplant.
Uber ist inzwischen in 37 Ländern und über 120 Städten vertreten, in der Schweiz in Zürich und wohl bald auch in Genf. Der Onlinedienst sei im Moment noch kein grosses Problem, sagt Mehmet Usta, Präsident der Taxi Sektion Zürich. «Wir begrüssen die Protestaktion, nehmen aber nicht daran teil.»
Fehlende Kontrollen
Die Zürcher Taxifahrer kritisieren die Billigkonkurrenz, weil die meisten Fahrer von Uber Privatleute seien und nicht kontrolliert würden. Die Fahrer seien oft nicht für die Beförderung versichert, absolvierten keine regelmässigen Gesundheitschecks, ihre Ausbildung und der technische Zustand des Autos würden nicht geprüft, sagt Usta.
Uber preist seinen Dienst auf der eigenen Homepage als schnell und günstig an. Durch seine Apps würden Fahrer und Fahrgäste verbunden, das Angebot erweitert und Fahrern würden neue Geschäftsmodelle eröffnet. Die Fahrer würden streng überprüft, um sicher zu stellen, dass eine Versicherung bestehe und dass jeder Fahrer auch berechtigt sei, ein Fahrzeug zu führen.