Bundespräsidentin Eveline Widmer-Schlumpf hat am Freitag im Rahmen der Von-Wattenwyl-Gespräche die Parteispitzen über die jüngsten Entwicklungen im Steuerstreit mit den USA informiert.
Der Bundesrat stellte den Sachverhalt anschliessend in einer Mitteilung auch gegenüber den Medien etwas ausführlicher dar als bisher.
Widmer-Schlumpf habe klargestellt, dass die Übermittlung von Bankdaten eine Voraussetzung bilde für Vergleichsverhandlungen mit den amerikanischen Justizbehörden in Hinblick auf eine Globallösung, schreibt der Bundesrat. Die Rede ist von einem „Deferred Prosecution Agreement“.
Rasche Abwicklung versprochen
Stimmen die USA einer Globallösung zu und ist das neue Doppelbesteuerungsabkommen in Kraft, ist die Schweiz bereit, Amtshilfegesuche beschleunigt zu behandeln, wie es weiter heisst. Das neue Abkommen ermöglicht Amtshilfe nicht nur bei Steuerbetrug, sondern auch in Fällen von Steuerhinterziehung.
Ist es in Kraft, könnte eine grosse Zahl von Gesuchen in der Schweiz eintreffen. Laut dem Sprecher des Finanzdepartements könnte – wie damals bei der UBS – eine Task Force zu deren Bearbeitung eingesetzt werden.
Die Schweiz hat das Abkommen im Gegensatz zu den USA bereits ratifiziert. In der Schweiz steht allerdings noch eine umstrittene Ergänzung zur Debatte, die Amtshilfe in Fällen von Steuerhinterziehung auch bei Gruppenanfragen ermöglichen würde.
Freiwillige Zusammenarbeit
Widmer-Schlumpf sprach gemäss Communiqué gegenüber den Parteispitzen von drei Verfahren zur Übermittlung von Datenmaterial. Erstens hätten Banken bereits letztes Jahr im Rahmen ihrer freiwilligen Zusammenarbeit mit den US-Justizbehörden statistisches Material und andere Geschäftsunterlagen in die USA geliefert. Diese unterstünden nicht dem Bankgeheimnis.
Zweitens seien derzeit so genannte Aufsichtsamtshilfeverfahren zwischen den Banken-Aufsichtsbehörden der beiden Staaten im Gang. Diese beträfen das Geschäftsgebaren der Banken. In einem solchen Verfahren stehe eine Lieferung von rund 20’000 Seiten codierter Daten „zur Debatte“. Eine Decodierung sei im Rahmen der angestrebten Gesamtlösung vorgesehen.
Ordentliche Amtshilfeverfahren
Drittens gebe es das ordentliche Amtshilfeverfahren in Steuersachen. In diesem Verfahren erfolge die übermittlung von Kundendaten mit Beschwerdemöglichkeit an das Bundesverwaltungsgericht.
Hier sei zu unterscheiden zwischen Verfahren in Fällen von Steuerbetrug, die abgestützt auf das geltende Doppelbesteuerungsabkommen bereits im Gang seien.
Weitergehende Amtshilfe auch in Fällen von Steuerhinterziehung werde grundsätzlich möglich sein, sobald das neue Doppelbesteuerungsabkommen in Kraft sei. Der Steuerstreit mit den USA war am Freitag auch Thema in der aussenpolitischen Kommission des Ständerates.
An den Von-Wattenwyl-Gesprächen ging es daneben um Asyl- und Verkehrspolitik. Teilgenommen haben die Parteipräsidenten und Fraktionsvorsitzenden von SVP, CVP, FDP, SP und BDP. Der Bundesrat war mit Eveline Widmer-Schlumpf, Doris Leuthard, Simonetta Sommaruga und Johann Schneider-Ammann vertreten.