In Japan ist erneut ein zum Tode verurteilter Mörder gehängt worden. Bei dem Gehängten handelte es sich um einen 44-Jährigen, der für die Ermordung einer Frau in Nagoya im Jahr 2007 zum Tode verurteilt worden war.
Er hatte mit zwei Komplizen die Frau entführt, ausgeraubt und mit einem Hammer erschlagen. Mit seinen beiden Komplizen, die zu lebenslanger Haft verurteilt wurden, hatte sich der nun Gehängte über eine mobile Internetseite zusammengeschlossen.
Justizministerin Yoko Kamikawa gab die Hinrichtung am Donnerstag nach der Vollstreckung des Urteils bekannt. Seit dem Amtsantritt des rechtskonservativen Regierungschefs Shinzo Abe Ende 2012 starben damit bereits zwölf Menschen am Galgen.
Die drittgrösste Wirtschaftsnation gehört zu den wenigen Industrieländern, die noch an der Todesstrafe festhalten. Menschenrechtsaktivisten prangern seit Jahren den Umgang mit der Todesstrafe sowie die Haftbedingungen in Japan an.
Zeitpunkt der Hinrichtung nicht mitgeteilt
Als besonders grausam kritisieren Menschenrechtsorganisationen sowie ausländische Regierungen, dass den Todeskandidaten der Zeitpunkt der Hinrichtung nicht mitgeteilt wird. Die zum Tode Verurteilten leben oft jahrelang in Einzelhaft. Erst wenige Minuten vor ihrer Hinrichtung wird ihnen gesagt, dass sie sterben werden.
Die dauernde Angst, dass es jeden Tag so weit sein könnte, treibt nach Angaben von Menschenrechtsorganisationen viele Todeskandidaten in den Wahnsinn. Ist der Todestag gekommen, dürfen sie sich von ihren Angehörigen nicht mehr verabschieden. Die Angehörigen erfahren von den Hinrichtungen erst im Nachhinein.
Derzeit sitzen nach Angaben des Justizministeriums 129 Verurteilte in Todeszellen. Japanische Regierungen berufen sich auf Umfragen, wonach die Mehrheit der Bürger die Todesstrafe für brutale Mörder befürworte. In Japan gibt es sieben Todeskammern in Vollzugsanstalten in Tokio, Osaka, Hiroshima, Nagoya, Sapporo, Fukuoka und Sendai.