Wiener Doppelmörderin zu lebenslanger Haft verurteilt

Die Wiener Eisdielen-Besitzerin muss für den Mord an zwei Ex-Partnern lebenslang in Haft. Das Straflandesgericht in der österreichischen Hauptstadt sah es als am Donnerstag als erwiesen an, dass die 34-Jährige ihren deutschen Ex-Mann und ihren Freund erschoss, die Leichen zerstückelte und in ihrem Keller einbetonierte.

Das Gericht verurteilte die Frau zu lebenslänglicher Haft (Symbolbild) (Bild: sda)

Die Wiener Eisdielen-Besitzerin muss für den Mord an zwei Ex-Partnern lebenslang in Haft. Das Straflandesgericht in der österreichischen Hauptstadt sah es als am Donnerstag als erwiesen an, dass die 34-Jährige ihren deutschen Ex-Mann und ihren Freund erschoss, die Leichen zerstückelte und in ihrem Keller einbetonierte.

Wie die österreichische Nachrichtenagentur APA weiter berichtete, soll die Frau mit mexikanisch-spanischer Doppelstaatsbürgerschaft ihre Strafe in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verbüssen, auch wenn das Gericht sie für zurechnungsfähig hält. Damit folgten die Geschworenen der Forderung der Staatsanwaltschaft.

Die Anwälte der Angeklagten wollen gegen den einstimmig gefällten Schuldspruch Berufung einlegen. Sie hatten zuvor gefordert, die geständige Frau entweder als nicht zurechnungsfähig einzustufen oder nur eine zeitlich begrenzte Freiheitsstrafe zu verhängen.

Seine Mandantin habe eine Persönlichkeitsstörung und ihre Morde seien auch nicht wie von der Staatsanwaltschaft beschrieben „grauenhaft“: „Es waren Schussmorde, wo die Opfer sofort tot sind“, sagte Verteidiger in seinem Schlussplädoyer.

Während ihre Anwälte versuchten, die Frau als verstörte, reumütige Frau mit schrecklicher Kindheit darzustellen, zeichnete die Staatsanwältin ein anderes Bild: Eine hochintelligente Lügnerin, die die Menschen perfekt manipulieren könne. Sie sei „brandgefährlich“ und bereit, für ihren Vorteil alles zu tun: „Für diese Tatbegehung kann es nur eine richtige Strafe geben.“

Starke Rückfallgefahr

Die psychiatrische Gutachterin hatte der Angeklagten zuvor Zurechnungsfähigkeit und starke Rückfallgefahr bescheinigt. Die Frau leide an einer höhergradigen seelisch-geistigen Abartigkeit und würde vermutlich wieder morden: „Der Lerneffekt der ersten Tötungshandlung war eine bessere Effizienz bei der zweiten und nicht ein Verhindern der zweiten.“

Keine ihrer Bluttaten sei aus dem Affekt heraus geschehen. Die Frau komme aus einer schwierigen Familie und habe sich meist auf die falschen Männer eingelassen: „Es ist unglaublich, in wie viele defizitäre Partnerschaften die Frau geraten ist.“ Die 34-Jährige habe vergeblich „bedingungslose Akzeptanz als Gegenleistung für bedingungslose Unterwerfung erwartet“.

Die Angeklagte selbst schaute während der Urteilsverkündung regungslos zu Boden. Zuvor hatte sie in ihrem Schlusswort mit tränenerstickter Stimme gesagt: „Ich kann nicht mehr sagen als dass es mir leidtut.“ Sie hatte in ihrer Untersuchungshaft ihren neuen Lebensgefährten geheiratet und einen gemeinsamen Sohn zur Welt gebracht.

Bauarbeiter finden Leichenteile

2008 schoss die Verurteilte ihren deutschen Ex-Mann, mit dem sie zuvor in Berlin lebte, in der gemeinsamen Wohnung mehrfach von hinten in den Kopf. Er habe nicht ausziehen wollen, begründetet sie ihre Tat vor Gericht. Sie zersägte nach ihrer Schilderung die Leiche und betonierte sie in ihrem Keller ein.

Zwei Jahre später brachte sie ihren damaligen Lebensgefährten auf ähnliche Weise um: Er soll ihr untreu gewesen sein, sie erschoss ihn nach eigenen Angaben schlafend im Bett. Vor der Tat hatte sie sich bereits eine neue Kettensäge und wieder Beton besorgt.

Die Taten flogen auf, als Bauarbeiter im vergangenen Jahr zufällig Leichenteile im Keller des Eissalons fanden. Die Frau flüchtete danach nach Italien, wurde aber schnell von der Polizei gefasst. Seit Juni 2011 sass sie in Wien in Untersuchungshaft.

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