Die Krankenkassen in der Schweiz haben sich vor rund einem Jahr Beschränkungen für die oft als lästig empfundene Telefonwerbung auferlegt. Im ersten Jahr mit der Beschränkung hat ihr Dachverband santésuisse 125 Verstösse registriert.
Der Branchenverband hatte insgesamt 356 Beschwerden erhalten. Davon wurden 125 als Verstösse identifiziert, wie er am Dienstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda mitteilte. Zwei von drei Verstössen gingen auf so genannte wilde Makler zurück, die von sich aus Kunden kontaktierten, ohne eine Kasse zu nennen.
santésuisse: Vereinbarung wirkt
Neun der zwischen Juni 2011 und Ende Mai 2012 gezählten Verstösse stammen von verschiedenen identifizierten Kassen. Diese werden von santésuisse auf den Verstoss hingewiesen, wie Sprecherin Silvia Schütz sagte. Als ultima ratio nach mehreren Verstössen würde der Name der Kasse im Internet veröffentlicht.
Der Rest der 125 Verstösse lässt sich nicht zuordnen. Die Vereinbarung der Branche für die Beschränkung der Telefonwerbung gilt seit 1. Juni 2011. Ausser der Assura sind laut santésuisse alle Kassen beigetreten.
Laut santésuisse wirkt die Vereinbarung: Die Ombudsstelle der Krankenversicherung habe gegenüber früher deutlich weniger Beschwerden von verärgerten Versicherten verzeichnet.
Die Einschränkungen bei der Telefonwerbung sollen zu Gunsten der Versicherten Einsparungen von 60 bis 100 Millionen Franken im Jahr bringen, wie es bei der Ankündigung Anfang 2011 hiess. In der vorläufigen Bilanz seien dazu noch keine Aussagen möglich, sagte Schütz.
Sternchen zur Abwehr
Die Vereinbarung der Krankenkassen lässt Werbeanrufe zur Grundversicherung unter bestimmten Voraussetzungen zu. 57 Prozent von 1200 vom Marktforschungsinstitut GfK im Juli befragten Personen haben seit Anfang Jahr von Kassen oder Telefonmarketing-Firmen denn auch solche Anrufe erhalten.
Dies teilte der Internet-Vergleichsdienst comparis.ch mit, in dessen Auftrag die Umfrage durchgeführt wurde. Unter den gegen 700 laut der Umfrage angerufenen Personen waren aber auch solche, die im Telefonbuch zum Schutz gegen unerwünschte Telefonwerbung ein Sternchen neben ihren Namen hatten setzen lassen.
Gemäss dem seit 1. April geltenden Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) handeln Firmen unlauter, wenn sie jemanden mit Sterneintrag zu Werbezwecken anrufen.
Verstösse können gemeldet werden
Santésuisse unterstützt es laut Schütz, dass trotz Sternchen angerufene Personen nach Werbeanrufen Rechtsmittel ergreifen. Es sei zwar oft schwierig, herauszufinden, wer hinter dem Anruf stecke. Doch mit vielen Meldungen kämen möglicherweise doch genügend Indizien zusammen, um gegen Anrufer vorzugehen.
Verstösse gegen Werbeverbote können santésuisse oder auch den Konsumentenschutz-Organisationen gemeldet werden. Eine Dienstleistung dieser Art bietet nach eigenen Angaben auch comparis.ch an.