Der Bundesrat will Zirkussen weiterhin nicht verbieten, bestimmte Tierarten zu halten. Er beantragt dem Parlament, eine Motion zu diesem Thema abzulehnen. Aus seiner Sicht genügen die geltenden Tierschutzvorschriften.
Ein Verbot für bestimmte Tiere fordert die Waadtländer GLP-Nationalrätin Isabelle Chevalley. Sie denkt insbesondere an Wildtiere wie Nashörner, Giraffen, Menschenaffen, Bären oder Pinguine, aber auch an schreckhafte domestizierte Tiere. Es gebe zahlreiche Arten, die in einem Wanderzirkus nicht ihren Bedürfnissen entsprechend gehalten werden könnten, schreibt Chevalley.
An die 30 Länder – darunter 16 EU-Mitgliedstaaten – hätten für Wanderzirkusse ein teilweises oder vollständiges Verbot erlassen, (Wild-)Tiere zu halten. In der Schweiz dagegen könnten Tiere sämtlicher Arten auf Tourneen mitgenommen werden, kritisiert die Nationalrätin.
Der Bundesrat hält eine Einschränkung aber nicht für notwendig, wie er in seiner am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf die Motion schreibt. Es bestünden keine objektiven Kriterien für ein Verbot einzelner Wildtierarten, argumentiert er. Ausserdem müsse jede Haltung das Wohl der Tiere berücksichtigen.
Die Vorschriften für die Haltung von Zirkustieren seien in der Schweiz streng, betont der Bundesrat. So müssten Tiere, deren Gehege nur eine reduzierte Fläche umfasse, mindestens drei Mal täglich beschäftigt werden. Die Beschäftigung müsse für die Tierart geeignet sein und deren Bedürfnissen entsprechen.
Der Bundesrat weist ferner darauf hin, dass die Schweizer Zirkusse zunehmend darauf verzichteten, Tiere wie Nashörner, Bären oder grosse Raubkatzen auf Tournee mitzunehmen, weil es fast unmöglich sei, diese unterwegs so zu halten, dass die Vorschriften erfüllt seien. Über die Motion, die 20 Nationalrätinnen und Nationalräte mitunterzeichnet haben, wird als nächstes der Nationalrat befinden.