Die BaZ wirft Baschi Dürr vor, für die Besetzung vom Wochenende in der St. Johanns-Vorstadt einen «Duldungsbefehl» ausgesprochen zu haben. Dürr reicht nun wegen angeblicher «Falschaussagen» in einem offiziellen JSD-Dokument Verleumdungsklage ein.
«Lüge», «falsche Vorwürfe», «Unterstellungen»: Es sind klare Worte, die das Justiz- und Sicherheitsdepartement (JSD) wählt, um sich gegen einen Artikel in der «Basler Zeitung» vom Donnerstag zu wehren.
In diesem Artikel erhebt die BaZ im Nachgang zur Räumung der Hausbesetzung vom vergangenen Wochenende unter dem Titel «Baschi Dürr erteilte Duldungsbefehl» schwere Vorwürfe an die Adresse des JSD-Vorstehers Baschi Dürr. So habe die Polizei auf Geheiss von Dürr die Besetzung über Stunden geduldet, entgegen dem Wunsch des Hausbesitzers Eric Stiefel und obwohl sie bereits am Mittag Kenntnis davon hatte.
Verwirrung im JSD
Die BaZ beruft sich dabei auf das Einsatzprotokoll, in welches der Autor Einsicht erhalten haben will. Das JSD bestritt die Existenz dieses Dokuments zunächst, wiederrief die Aussage allerdings nur Stunden später. Polizeiintern sei «ein Dokument aufgetaucht, das dem Polizeikommando nicht bekannt gewesen war. Dieses enthält jene Passage, die in der heutigen Ausgabe der ‹Basler Zeitung› zitiert wird», wie das JSD in einer zweiten Medienmitteilung schreibt.
Das JSD betont allerdings explizit: Die von der BaZ erhobenen Vorwürfe seien «falsch», es werde nun untersucht, wie die «inhaltlich falschen Aussagen Eingang in ein polizeiliches Arbeitsdokument sowie den Weg zu einer Zeitungsredaktion gefunden haben». Bei diesem «Arbeitsdokument» geht es gemäss JSD-Sprecher Andreas Knuchel um «eine Art Ablaufprotokoll, in dem Ereignisse, Erkenntnisse, Massnahmen etc. festgehalten werden.»
Um die Vorwürfen zu entkräften, legte Dürr zwei Dokumente offen – partiell zumindest. Bei diesen Dokumenten handelt es sich erstens um eine Seite des Einsatzprotokolls, die jedoch bis auf einen einzigen Eintrag komplett abgedeckt wurde.
Das vom JSD veröffentlichte Einsatzprotokoll, bzw. eine von insgesamt 16 Seiten.
Der einzige ersichtliche Eintrag im veröffentlichten Einsatzprotokoll.
Als zweites Dokument legt Dürr eine E-Mail vor, die er am 3. Januar (ein Tag nach der Räumung), an mehrere unbekannte, da ebenfalls abgedeckt, Empfänger verschickt hat. Darin erörtert Dürr die «generelle Einflusstiefe» des Departementsvorstehers in solchen Fällen. Das Memo ist in knapper Sprache verfasst und voll mit internen Abkürzungen, der Inhalt erschliesst sich einem uneingeweihten Leser nur vage.
Dürr führt darin aus, auf welcher Ebene (rechtlich, politisch, strategisch und taktisch) er als Departementsvorsteher (DV) Einfluss nehmen kann. Fazit: Auf taktischer Ebene liege die Entscheidungskompetenz alleine beim Einsatzleiter. Es gebe «Keine Einmischung DV oder gar der Gesamtregierung», also «Kein-Samthandschuh-aber-auch-kein-Haudrauf-Befehl» (sic!).
Dürr bereits am Nachmittag Kenntnis von der Besetzung
Auf die Lücken in den veröffentlichten Belegen angesprochen, – namentlich auf die 15 fehlenden Seiten im Einsatzprotokoll, sowie die vielen abgedeckten Stellen – erwidert JSD-Sprecher Andreas Knuchel: «Die nicht relevanten Angaben sind aus polizeitaktischen und persönlichkeitsrechtlichen Gründen abgedeckt.» Alle anderen Einträge in diesem Einsatzprotokoll hätten nichts mit der Fragestellung bezüglich Einflussnahme des Vorstehers auf den Einsatz zu tun.
Ebenfalls wollten wir wissen, ob zwischen Einsatzleitung und Baschi Dürr weitere, aus dem veröffentlichten Protokoll nicht ersichtliche, Kontaktaufnahmen stattgefunden und zu welchem Zeitpunkt Dürr erstmals über den Einsatz in Kenntnis gesetzt wurde. Knuchel schreibt in seiner Antwort dazu:
«Der Departementsvorsteher wurde im Verlaufe des Nachmittags durch Major Peter Kötter über die Situation kurz informiert. Diese kurzen Informationen zur Sachlage werden jeweils nicht in das vorliegende Einsatzprotokoll eingetragen.»
«Der Auszug aus dem Einsatzprotokoll soll darlegen, dass der Departementsvorsteher lediglich vom diensthabenden Polizeileitungsmitglied über die Situation informiert wurde. Aus diesem Gespräch erging keinerlei Anweisung an die Polizei, es wurde auch nicht nach einer solchen nachgefragt.»
Aufgrund der «falschen Vorwürfe» hat Baschi Dürr nun eine Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Verleumdung eingereicht.
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Das PDF der JSD-Mitteilung inklusive aller Anhänge können Sie hier ansehen.