Wirtschaft pocht auf Schutzklausel für Umsetzung der SVP-Initiative

Der Wirtschaftsdachverband economiesuisse und die Arbeitgeber verlangen für die Umsetzung der Zuwanderungsinitiative eine wirtschaftsfreundliche, EU-kompatible Lösung. Sie pochen auf eine Schutzklausel, mit der Kontingente nur bei starker Zuwanderung aktiviert werden.

Economiesuisse-Präsident Heinz Karrer plädiert für eine Schutzklausel für die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative. (Archivbild) (Bild: sda)

Der Wirtschaftsdachverband economiesuisse und die Arbeitgeber verlangen für die Umsetzung der Zuwanderungsinitiative eine wirtschaftsfreundliche, EU-kompatible Lösung. Sie pochen auf eine Schutzklausel, mit der Kontingente nur bei starker Zuwanderung aktiviert werden.

Würde die im Februar 2014 angenommene Volksinitiative der SVP gemäss dem Vorschlag des Bundesrates umgesetzt, befürchtet die Wirtschaft Nachteile. 85 Prozent der Befragten bei neun Verbänden und 153 Betrieben erwarteten weniger Investitionen, schrieben economiesuisse und Arbeitgeberverband unter Berufung auf eine Umfrage am Freitag.

Fast neun von zehn Befragten (88 Prozent) erwarteten zudem, dass mit dem Vorschlag des Bundesrates weniger Menschen in der Schweiz eine Arbeit finden werden. Starre Begrenzungen wolle das Volk nicht, das habe das Nein zur Ecopop-Initiative im November gezeigt.

«Vor diesem Hintergrund lehnen wir den starren Umsetzungsvorschlag des Bundesrates ab», sagte economiesuisse-Präsident Heinz Karrer gemäss Redetext vor den Medien in Bern. Die Unterstützung für das vom Verband im Januar vorgestellte Modell mit Schutzklausel sei bei Mitgliedern und in der Politik enorm gross.

Schutzklauseln seien im Gegensatz zu ständigen Kontingenten oder einem ständigen Inländervorrang auch innerhalb der EU bekannt und bewährt. Dass ein Ansatz mit Schutzklausel in den Verhandlungen mit der EU Erfolg habe, sei zwar nicht garantiert, sagte Karrer. «Er ist aber aussichtsreicher als eine strikte Umsetzung mit Kontingenten.»

In normalen Lagen volle Freizügigkeit

Die schon früher ins Spiel gebrachte Schutzklausel hat economiesuisse nun noch verfeinert. Der Bundesrat müsste per Verordnung jährlich eine Obergrenze für die Zuwanderung festlegen. Unter normalen Bedingungen bleibt die Personenfreizügigkeit für EU- und EFTA-Bürger voll bestehen. Erreicht die Zahl der Eingewanderten aber eine kritische Höhe, erlässt der Bund eine Vorinformation.

Setzt sich die Zuwanderung unvermindert fort, werden ab einer Schwelle Kontingente eingeführt. Ist eine gesetzte Limite erreicht, können Zuwanderer nur neu in die Schweiz ziehen, wenn gleichzeitig ebenso viele Menschen auswandern. Normalisiert sich die Lage, gilt die Personenfreizügigkeit wieder.

Für die Verteilung der Kontingente fordert economiesuisse einen Vorrang für private Organisationen gegenüber dem Staat, effiziente Verfahren und Planbarkeit für Unternehmen. Die Kantone sollen bei der Zuteilung der Kontingente eine zentrale Rolle spielen.

«Im Idealfall» keine Kontingente

Die Wirtschaftsvertreter erklärten zudem, dass sie das Potenzial der Arbeitskräfte im Inland nutzen wollten. Würden gleichzeitig die Regeln zum Anspruch auf Sozialhilfe und zum Familiennachzug konsequent angewandt, müssten «im Idealfall» Kontingente gar nie aktiviert werden, hiess es in der Mitteilung.

Doch: «Trotz aller Bemühungen werden wir aber nicht darum herum kommen, auf ausländische Arbeitskräfte zurückzugreifen», hielt Valentin Vogt, Präsident des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes (SAV), laut Redetext fest.

Economiesuisse und SAV verlangen jedoch Ausnahmen: Für Bürger von EU- und EFTA-Staaten, die bis zu zwölf Monate in die Schweiz kommen, soll es keine Kontingente geben. Dieselbe Ausnahme verlangen die Verbände für Grenzgänger. Bewilligungen für Grenzgänger sollen die Kantone erteilen.

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