Die Wirtschaftskommission des Nationalrates (WAK) will keine neuen Sorgfaltspflichten für Banken einführen. Sie beantragt ihrem Rat, auf eine Vorlage des Bundesrates gegen unversteuerte Gelder nicht einzutreten.
Der Entscheid der Kommission fiel mit 15 zu 10 Stimmen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Nach Meinung der Kommissionsmehrheit würden den Banken mit den neuen Pflichten eine polizeiliche Aufgabe übertragen. Auch käme die Umsetzung den Bankensektor teuer zu stehen und würde dessen Wettbewerbsfähigkeit schaden.
Die Minderheit ist dagegen der Ansicht, dass mit der vorgeschlagenen Änderung des Geldwäschereigesetzes die Strategie für einen steuerlich konformen Finanzplatz weiterverfolgt werden könne. Ohne diesen Schritt laufe die Schweiz Gefahr, die Fehler der Vergangenheit zu wiederholen.
Unversteuerte Gelder im Visier
Die neuen Sorgfaltspflichten sollen verhindern, dass Banken unversteuerte Gelder annehmen. Der Bundesrat hatte die Massnahme bereits Ende 2012 angekündigt, im Rahmen der neuen Finanzplatzstrategie.
Ein Jahr später beschloss er, vorläufig darauf zu verzichten. In der Zwischenzeit hatte sich die Schweiz zum automatischen Informationsaustausch (AIA) bekannt. Über neue Sorgfaltspflichten wolle er erst wieder diskutieren, wenn mit den wichtigsten Partnerstaaten Abkommen für den AIA existierten, teilte der Bundesrat Ende 2013 mit.
Strengere Regeln
Dies ist seit dem letzten Frühjahr der Fall, das Abkommen mit der EU wurde im Mai unterzeichnet. In der Folge hat der Bundesrat die Vorlage zu den Sorgfaltspflichten ans Parlament geleitet. Er will auf diese Weise dafür sorgen, dass auch für Kunden aus Ländern, mit welchen die Schweiz nicht automatisch Informationen austauscht, strengere Regeln gelten.
Gegenüber jenen Kunden sollen die Banken besondere Sorgfaltspflichten erfüllen müssen. Sie sollen bei der Annahme von Geldern mittels einer risikobasierten Prüfung feststellen, ob die Gelder versteuert sind. Die Einzelheiten der risikobasierten Prüfung wären durch die Aufsichtsbehörden und die anerkannte Selbstregulierung festzusetzen.
Geschäftsbeziehung ablehnen
Müsste eine Bank aufgrund einer solchen Prüfung annehmen, dass ihr ein Kunde nicht versteuerte Gelder anbietet, so hätte sie bei Neukunden die Geschäftsbeziehung abzulehnen. Bei bestehenden Kunden würde ein Angebot unversteuerter Gelder den Verdacht nahe legen, dass auch die bereits bei der Bank liegenden Vermögenswerte des Kunden nicht versteuert sind. Die Bank müsste in diesem Fall die Steuerkonformität auch für diese abklären.
Würde die Abklärung zur Annahme führen, dass tatsächlich nicht versteuerte Vermögenswerte vorliegen, so hätte der Kunde der Bank die Steuerkonformität innert angemessener Frist nachzuweisen oder seine Situation zu regularisieren. Gelänge dies dem Kunden nicht fristgemäss, müsste die Bank die Geschäftsbeziehung auflösen. Eine Ausnahme sieht der Bundesrat vor, wenn dem Kunden «nicht zumutbare Nachteile» drohen.
Nicht für EU- und US-Kunden
Sowohl für Kunden aus der EU als auch für jene aus den USA müssten die Sorgfaltspflichten nicht erfüllt werden, da das FATCA-Abkommen mit den USA faktisch auch einen automatischen Informationsaustausch enthält. Ausserdem gälten die Sorgfaltspflichten nicht gegenüber Kunden, die in der Schweiz steuerlich ansässig sind.
Bereits in der Vernehmlassung waren die Vorschläge des Bundesrates bei den bürgerlichen Parteien, dem Wirtschaftsdachverband economiesuisse und der Bankiervereinigung auf Kritik gestossen.