Die Wirtschaftskommission des Nationalrates (WAK) möchte den Tourismus und die Hotellerie mit einer Mehrwertsteuer-Reduktion entlasten. Sie hat die Verwaltung beauftragt, ein dringliches Bundesgesetz auszuarbeiten.
Die Kommission sprach sich mit 12 zu 3 Stimmen bei 7 Enthaltungen dafür aus, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Über eine Senkung der Mehrwertsteuer für den Tourismus hatten die Räte bereits im Rahmen des Hilfspaketes zur Abfederung des starken Frankens diskutiert. Entsprechende Anträge wurden am Ende jedoch abgelehnt.
Nun startet die Wirtschaftskommission einen neuen Versuch. Für Kommissionspräsident Hansruedi Wandfluh (SVP/BE) wäre es denkbar, den Mehrwertsteuersatz für den Tourismus vorübergehend auf null zu senken, wie er am Montag erklärt hatte.
Die Kommission hat sich dazu aber nicht festgelegt. Sie will verschiedene Varianten und deren finanzielle Auswirkungen geprüft haben, wie der Kommissionssekretär auf Anfrage sagte. Da einer Reduktion des Steuersatzes beide Räte zustimmen müssten, könnte diese wohl frühstens nach der Frühjahrssession in Kraft treten.
Aufweichung Cassis-de-Dijon-Prinzip
Zudem möchte die WAK Lebensmittel vom Cassis-de-Dijon-Prinzip ausnehmen. Sie hat eine entsprechende parlamentarische Initiative mit 13 zu 12 Stimmen angenommen.
Die Mehrheit sei der Ansicht, dass mit dem Cassis-de-Dijon-Prinzip bei den Lebensmitteln die schweizerische Qualitätsstrategie gefährdet werde, teilte die Kommission am Dienstag mit. Stimmt die ständerätliche Schwesterkommission zu, kann sie einen Entwurf für eine Gesetzesänderung ausarbeiten.
Gemäss dem Cassis-de-Dijon-Prinzip dürfen Produkte, die in einem EU-Mitgliedstaat hergestellt wurden, in allen anderen Mitgliedstaaten verkauft werden. Seit Juli 2010 gilt das Prinzip – mit Einschränkungen – auch in der Schweiz: EU-Produkte können ohne weitere Prüfung verkauft werden.
Massnahmen gegen Lohndumping
Auch erachtet die WAK Lohndumping als Problem – insbesondere im Zusammenhang mit Unteraufträgen. Mit einer Kommissionsmotion fordert sie, dass Missbräuche bekämpft werden.
Die WAK hat der Motion mit 16 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen zugestimmt, wie die Parlamentsdienste mitteilten. Sie verlangt, dass der Bundesrat das Vergaberecht anpasst.
Liquidationsfrist nachrichtenlose Vermögen
Nachrichtenlose Vermögen auf Konten von Schweizer Finanzinstituten sollen nach 50 Jahren ohne Nachricht liquidiert werden können. Die WAK möchte dies im Gesetz so festlegen. Der Bundesrat möchte die Frist auf Verordnungsstufe regeln.