Vor 15 Jahre haben sich die Schweizer Banken mit US-Sammelklägern und jüdischen Organisationen um nachrichtenlose Vermögen auf einen Vergleich geeinigt. Nun suchen die Schweiz und die USA nach einer Lösung für die Lagerung der historischen Akten.
Die Finma als Mitglied der Arbeitsgruppe bestätigte am Samstag einen Bericht der «NZZ», wonach entsprechende Verhandlungen liefen. Das Schiedsgericht Clamis Resolution Tribunal (CRT), das die Milliardenzahlung der Banken verteilte, hat Ende 2012 seinen Betrieb eingestellt. Schweizer und amerikanische Behörden ringen nun um die Prozessakten des CRT, die derzeit in einem Lagerhaus irgendwo in der Region Zürich zwischengelagert sind.
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) ist Mitglied einer Arbeitsgruppe, die sich mit der Frage der Archivierung dieser Dokumente beschäftigt und die Gespräche mit der US-Seite führt und geführt hat, wie Finma-Sprecher Tobias Lux zum Bericht der «Neuen Zürcher Zeitung» (NZZ) ausführte.
Die Verhandlungen seien im Gang, aber zum jetzigen Zeitpunkt lasse sich nicht abschätzen, wann sie abgeschlossen werden können. Zur Arbeitsgruppe gehören Mitglieder des Bundesarchivs, des historischen Dienstes des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten (EDA) sowie der Bankiervereinigung und der Finma.
Laut der Finma ist vorgesehen, die Bankdaten des CRT II im Bundesarchiv zu archivieren. Dabei geht es laut dem Zeitungsbericht um 281 Archivschachteln, von denen jede rund 100 Dossiers enthält. Dazu kommen die Bestände des CRT 1 sowie digitalisierte Unterlagen in unbekannter Grössenordnung.
«Die Unterlagen des Claims Resolution Tribunal sind nicht nur aus historischer, sondern auch aus rechtlicher, politischer und wirtschaftlicher Sicht archivwürdig», zitiert die NZZ Manuela Höfler, Sprecherin des Bundesarchivs.
Physisch in der Schweiz, digital in Washington
Eine mögliche Lösung wäre, dass die Akten im Bundesarchiv gelagert werden, aber digital und übers Internet dem Holocaust-Museum in Washington zugänglich gemacht würden. Die Digitalisierung würde allerdings viel Geld kosten, über das das Bundesarchiv nicht verfüge.
Höfler sagte auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda, dass es auch Gegenstand der Verhandlungen sei, wer sich mit wie viel Geld an den Kosten beteilige. Das Bundesarchiv ist derzeit dabei, eine Kostenschätzung zu erstellen.
Das letzte Wort über den Ort der Archivierung wird Richter Edward R. Korman haben, der damals die Verfahrensregeln des CRT erlassen hatte. Laut der «NZZ» wollte er sich auf Anfrage noch nicht zur Archivierung äussern.