Die Freiämter Grossgemeinde Wohlen AG zieht die Lehren aus dem Fall Dubler und gibt sich eine neue Gemeindeordnung. Die strategische und die operative Führung der Gemeinde werden künftig strikt getrennt.
Der Gemeinderat, die Exekutive, soll künftig nur noch fünf statt wie bisher sieben Mitglieder umfassen. Gleichzeitig werden die bisher neun Verwaltungsabteilungen auf fünf Verwaltungsbereiche reduziert.
Damit soll eine klare Zuordnung der strategischen Zuständigkeiten innerhalb des Gemeinderates sichergestellt werden. Gleichzeitig kann sich der Gemeinderat vollständig von operativen Aufgaben entlasten.
Aufgaben des Gemeindeammans genauer definiert
Genauer definiert wurden die Aufgaben des Gemeindeammanns. Er übt seine Aufgaben hauptamtlich mit einem Pensum von 60 bis 80 Prozent aus. Die Einzelheiten der Anstellung müssen vom Einwohnerrat festgelegt werden.
Für die Verteilung der operativen Aufgaben wurde ein Kompetenz- und Delegationsreglement mit so genannten Geschäftsleitern erarbeitet. Auf der Kaderstufe der Gemeindeverwaltung wurde mit der Umsetzung der neuen Führungsgrundsätze bereits begonnen.
Wohlen will noch keine Stadt sein
Obwohl sich Wohlen mit seinen über 15’000 Einwohnern längst Stadt nennen könnte, verzichtet der Gemeinderat in seiner Botschaft an den Einwohnerrat auf eine neue Bezeichnung. Der Gemeinderat erachte es als heikel, wenn die Gesamtrevision der Gemeindeordnung mit dieser Frage belastet werde, heisst es mit Blick auf eine frühere Abstimmung darüber.
Ebenfalls noch nicht zur Diskussion stellt der Gemeinderat die Frage, ob der Gemeindeammann künftig Gemeindepräsident und der Vizeammann neu Vizepräsident genannt werden sollen. Auch diese Fragen sollen die Diskussion über die Gemeindeordnung vorerst nicht zusätzlich belasten.
Fall Dubler aus Auslöser
Auslöser für die Totalrevision der Gemeindeordnung war der Fall Dubler. Der parteilose Gemeindeammann war in Wohlen als kleiner Dorfkönig aufgetreten und hatte sich eigenmächtig über bestehende Bestimmungen und Reglemente hinweggesetzt.
Das Bezirksgericht Zurzach hatte Walter Dubler im Mai dieses Jahres wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung und mehrfachen Betrugs schuldig befunden und ihn zu einer bedingten Geldstrafe und zu einer Busse von 5000 Franken verurteilt. Das Aargauer Obergericht bestätigte im Herbst das Urteil und verschärfte es.
Sowohl auf politischer Führungsebene als auch auf der Ebene der Verwaltungsführung bestehe in der Gemeinde Wohlen dringender Handlungsbedarf, schreibt der Gemeinderat in seiner am Donnerstag veröffentlichten Botschaft. Die Ereignisse der vergangenen Monate hätten die Unzulänglichkeiten des heutigen Systems gezeigt.
Der Wohler Einwohnerrat berät die Totalrevision am 12. Dezember. Danach soll die neue Gemeindeordnung am 12. Februar 2017 den Stimmberechtigten vorgelegt werden. Die Inkraftsetzung ist auf den 1. Januar 2018 vorgesehen.