Das Wolfsrudel im Wallis kann erstmals mit Fotos nachgewiesen werden. Die Gruppe Wolf Schweiz konnte bei Direktbeobachtungen und dank Fotofallen ein Rudel von mindestens vier Wölfen ablichten.
«Das Rudel umfasst aktuell mindestens vier Wölfe, darunter auch diesjährige Jungtiere», wie die Gruppe Wolf Schweiz am Mittwoch mitteilte. Über die Anzahl der Jungwölfe könne man noch keine definitiven Aussagen machen.
Normalerweise seien die Jungtiere mit beiden Elterntieren unterwegs, sagte David Gerke von der Gruppe Wolf Schweiz auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Obwohl vier Wölfe aufgenommen worden seien, könne man die Präsenz von weiteren Tieren nicht ausschliessen.
Die Fotos, die der «Walliser Bote» am Mittwoch veröffentlichte, waren im Verlauf des Novembers in den sogenannten Schattenbergen in der Augstbordregion im Oberwallis aufgenommen worden. Sie zeigen die Wölfe sowohl im herbstlichen Alpengebiet wie auch bereits im Schnee.
Die Gruppe Wolf Schweiz führte auf eigene Faust ein Monitoring durch, übermittelte die Bilder jedoch an den Bund und den Kanton Wallis. Die Jungwölfe befinden sich mit einem Alter von sechs Monaten mittlerweile in der mobilen Phase und folgen ihren Eltern auf Streifzüge.
Kanton will Rudel dezimieren
Der Kanton Wallis hatte das Rudel Anfang November bestätigt und von mindestens drei Jungtieren gesprochen. Weil im Streifgebiet des Rudels seit diesem Sommer 17 Nutztiere in geschützten Lagen gerissen wurden, will der Kanton das Rudel um ein Jungtier verringern.
Allerdings hat der Kanton Wallis im Gegensatz zu Einzelabschüssen bei Rudeln keine Entscheidungsgewalt mehr. Der Kanton reichte deshalb beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) ein Gesuch für die Regulierung des diesjährigen Nachwuchses ein.
Die Antwort des Bundes wird bis Ende Jahr erwartet. Die Regulation könnte darauf bis Ende März erfolgen. In der Schweiz wurden bisher Wolfsrudel im Calanda-Massiv im Kanton Graubünden sowie im Morobbia-Tal im Tessin registriert.
Schlappe für Regierung
Ebenfalls am Mittwoch wies das Walliser Kantonsgericht eine Beschwerde gegen eine Abschussbewilligung vom 31. August 2015 im Turtmanntal an die Kantonsregierung zurück. Die Umweltverbände WWF und die Pro Natura sowie das BAFU hatten die Bewilligung angefochten.
Während das BAFU einen Verstoss gegen Bundesrecht vermutete, ging es für WWF und Pro Natura um eine Klärung, was zumutbare Herdenschutzmassnahmen sind. Die Regierung schrieb die Beschwerde im April als gegenstandslos ab, da in den 60 Tagen der Bewilligung kein Wolf abgeschossen worden war.
Gegen diesen Entscheid reichten die betroffenen Parteien Rekurs beim Kantonsgericht ein. Dieses hiess die Beschwerde gut und hob den Entscheid des Staatsrats auf. Das Kantonsgericht wies das Dossier an die Regierung zurück, die nun erneut darüber entscheiden muss.