Zwei Prostituierte haben im Zürcher Rotlichtmilieu einen betuchten britischen Finanzberater mittels Freebase ausser Gefecht gesetzt und ihn in einer einzigen Nacht um über 20’000 Franken erleichtert. Das Bezirksgericht Zürich verurteilte die beiden am Mittwoch wegen Wucher.
Der 68-jähriger Manager aus England hatte sich im Dezember 2010 während einer Geschäftsreise in Zürich aufgehalten und wollte die Nacht in Damenbegleitung verbringen. Zu diesem Zweck sprach er im Kreis 4 zwei Prostituierte an. Man einigte sich auf einen Preis von 1000 Franken.
In einem Zimmer gaben die beiden Frauen danach dem reichen Kunden wiederholt Freebase-Pfeifen (konzentriertes Kokain) zum Rauchen ab. Dieser verlor zusehends den Realitätsbezug, was die beiden Frauen gezielt ausnutzten.
So brachten sie den Engländer dazu, immer mehr Geld auszuhändigen. Mehrfach suchten sie mit dem benebelten Opfer einen Bankautomaten auf, um neue Summen abzuheben, wobei die Frauen jeweils Kokain schnupften, um sich wach zu halten.
Als die Polizei am nächsten Morgen nach einem anonymen Hinweis die Runde aushob, fanden sie einen völlig verwirrten Geschädigten vor. Er hatte inzwischen den beiden Frauen über 20’000 Franken übergeben.
Nur Kokainkonsum zugegeben
Vor Bezirksgericht gaben die beiden Marokkanerinnen im Alter von 48 und 37 Jahren nur den eigenen Kokainkonsum zu. Dagegen stritten sie jeglichen Wucher oder die Abgabe von Freebase vehement ab. Der Geschädigte habe selber die Drogen mitgenommen, führte eine der Beschuldigten aus. Zudem hätten sie bloss 6000 Franken erhalten.
Die beiden Verteidiger forderten, die beiden Frauen von den Hauptvorwürfen freizusprechen. Sie stellten die angebliche Urteilsunfähigkeit des Freiers in Abrede. So habe dieser den Code für den Bankautomaten noch gewusst.
Geschädigten systematisch ausgenutzt
Das Gericht sah es anders. Laut dem Vorsitzenden nutzten die Beschuldigten den Kunden systematisch aus. Man müsse davon ausgehen, dass das Kokain die Entscheidungsfreiheit des Briten eingeschränkt habe.
Das Gericht setzte bedingte Geldstrafen von je 270 Tagessätzen zu 30 sowie 40 Franken fest. Zudem stellte es Bussen von 1500 Franken und 1300 Franken aus. Die Strafe fiel damit höher aus als von der Staatsanwaltschaft beantragt. Einer der Verteidiger legte unmittelbar nach der Urteilseröffnung Berufung ein.