Würenlos muss auf Geheiss des Kantons 22 Asylbewerber aufnehmen

Die Gemeinde Würenlos AG muss gegen ihren Willen und auf Geheiss des Kantons 22 vorläufig aufgenommene Flüchtlinge aufnehmen. Die Gemeinde ist der Meinung, dass sie das Soll im Rahmen einer Verbundlösung mit anderen Gemeinden der Region bereits erfüllt. Beim Kanton ist man anderer Meinung.

Die Gemeinde Würenlos AG muss gegen ihren Willen und auf Geheiss des Kantons 22 vorläufig aufgenommene Flüchtlinge aufnehmen. Die Gemeinde ist der Meinung, dass sie das Soll im Rahmen einer Verbundlösung mit anderen Gemeinden der Region bereits erfüllt. Beim Kanton ist man anderer Meinung.

Bislang sei der Gemeinderat davon ausgegangen, dass Würenlos aufgrund einer Vereinbarung vorderhand keine weiteren Asylbewerber aufnehmen müsse, heisst es in einer Mitteilung vom Donnerstag. Würenlos habe zusammen mit sechs anderen Gemeinden vor einem Jahr eine Vereinbarung mit der Gemeinde Neuenhof bezüglich der Aufnahmepflicht getroffen.

Ziel der Vereinbarung ist die Lösung dieser Aufgabe im Rahmen eines regionalen Zusammenschlusses. Da in der Gemeinde Neuenhof deutlich mehr Asylbewerberinnen und -bewerber leben als die Gemeinde gemäss dem kantonalen Verteilschlüssel aufnehmen muss, müssten die übrigen Gemeinden des Verbundes entsprechend weniger Personen aufnehmen, glaubten die Verbundsgemeinden bisher.

Es bestehe eine Unstimmigkeit zwischen den sieben Gemeinden des Zusammenschlusses und dem Kanton bezüglich der Anrechnungsart, sagte Daniela Diener, die Sprecherin des Departements Gesundheit und Soziales (DGS), der Nachrichtenagentur sda. Der Kanton sei der Meinung, dass den Gemeinden zuerst die vorläufig aufgenommenen Personen in den Gemeindeunterkünften angerechnet werden müssen.

Erfülle eine Gemeinde das Soll damit noch nicht, könnten auch noch die Plätze in den Kantonsunterkünften der betreffenden Gemeinde dazugezählt werden. Für den Zusammenschluss der sieben Gemeinden zählen die kantonalen Plätze in Neuenhof aber nicht. Die Plätze von kantonalen Unterkünften werden nur der Standortgemeinde angerechnet.

Deshalb erhielten jene vier Gemeinden des Verbundes, die den Soll-Bestand nicht erfüllen, eine Verfügung. Würenlos muss gemäss kantonalem Verteilschlüssel total 26 Personen aufnehmen. Vier halten sich bereits in der Gemeinde auf.

Würenlos und die anderen betroffenen Verbundgemeinden Niederrohrdorf, Oberrohrdorf und Stetten wollen den kantonalen Entscheid anfechten. Eine Ersatzabgabe, die für Würenlos bei 22 Personen pro Jahr 883’300 Franken oder 5 Steuerprozente betragen würde, will die Gemeinde nicht leisten.

Weil die Gemeinde aber weder über freie Wohnliegenschaften verfügt noch solche anmieten kann, sollen die 22 Personen in der unterirdischen Zivilschutzanlage «Wiemel» einquartiert werden. Am Eingang zur Anlage soll als Aufenthaltsraum ein Container aufgestellt werden.

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