Der deutsche Bundespräsident Christian Wulff und seine Ehefrau Bettina haben die Berichterstattung über die angeblich kostenlose Nutzung eines Privatwagens gerichtlich stoppen lassen. Die Staatsanwaltschaft geht den Medienberichten nach.
Das Kölner Landgericht erliess am Donnerstag nach Angaben von Wulffs Anwalt eine einstweilige Verfügung gegen die „Berliner Zeitung“ und die „Frankfurter Rundschau“.
Die beiden Zeitungen hatten berichtet, das Ehepaar Wulff habe einen Wagen vom Typ Audi Q3 schon im Sommer 2011 offenbar kostenlos fahren dürfen – Monate bevor das Modell zu kaufen war. Dies hatte Wulff über seinen Anwalt als „gezielte Falschberichterstattung“ zurückgewiesen.
Als Reaktion auf die Medienberichte veranlasste die Staatsanwaltschaft Berlin eine Vorprüfung, ob möglicherweise strafbares Verhalten vorliegt. „Das geht aber nicht innerhalb weniger Tage, sondern nur durch gründliche juristische Prüfung“, sagte Oberstaatsanwältin Simone Herbeth.
Bereits seit längerem stehe der Vorwurf marktunüblicher Konditionen beim Leasen eines Audi Q3 im Dezember 2011 im Raum. „Aber die kostenlose Nutzung im Sommer ist ein Umstand, der uns bislang nicht bekannt war“, sagte Herbeth. Das Prüfungsergebnis sei frühestens nächste Woche zu erwarten.