Der wegen einer Kreditaffäre in der Kritik stehende deutsche Bundespräsident Christian Wulff hat nach Angaben der BW-Bank erst kurz vor Weihnachten seinen derzeit gültigen Darlehensvertrag unterzeichnet.
Ein im März 2010 mit Wulff abgeschlossener Vertrag sei zu diesem Zeitpunkt in ein langfristiges Darlehen umgewandelt worden, erklärte das Stuttgarter Institut am Freitag. Der Unternehmer Egon Geerkens habe Wulff die Bank empfohlen.
Der langfristige Darlehensvertrag sei am 12. Dezember 2011 an Wulff versandt worden, erklärte die Bank. „Dieser wurde von Herrn Wulff am 21.12. unterschrieben und ging am 27.12. bei der BW-Bank ein“, hiess es.
Umstrittener Privatkredit
Wulff hatte während seiner Zeit als niedersächsischer Ministerpräsident zur Ablösung eines umstrittenen Privatkredits für sein Wohnhaus, den ihm die Unternehmergattin Edith Geerkens gewährt hatte, von der BW-Bank zunächst ein besonders zinsgünstiges, kurzfristiges Darlehen erhalten.
In seiner Erklärung vom 15. Dezember teilte Wulff mit, dieses sei inzwischen in einen langfristigen Kredit zu normalen Konditionen umgewandelt worden.
Auch Wulffs Anwalt Gernot Lehr bestätigte der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“, dass die BW-Bank den neuen, unterschriebenen Darlehensvertrag am 12. Dezember an den Bundespräsidenten geschickt habe.
Die Zinskonditionen seien jedoch bereits am 25. November von Wulff und der BW-Bank „fixiert“ worden, sagte Lehr dem Blatt laut einer Vorabmeldung vom Freitag. Am 13. Dezember wurde öffentlich bekannt, dass Wulff sein Haus mit Hilfe eines günstigen Privatkredits finanziert hatte.
Wie die BW-Bank weiter mitteilte, meldete sich Wulff im Herbst 2009 auf Empfehlung Geerkens‘ telefonisch bei der BW-Bank. „Dem ging ein Gespräch von Herrn Geerkens mit einem Kundenberater der BW-Bank voraus“, erklärte das Institut.
Am 21. März 2010 sei ein kurzfristig refinanzierter Geldmarktkredit mit Wulff abgeschlossen worden. Dieser Vertrag wurde demnach im Dezember umgewandelt. An der Kreditentscheidung seien Aufsichtsrat und Vorstand „entsprechend der internen Kompetenzordnung nicht eingebunden“ gewesen. Die Aufsichtsgremien würden über das Darlehen „umfassend informiert“, hiess es.