Der FC Basel zieht erste Konsequenzen, nachdem Raul Bobadilla bei einer Raserfahrt gestoppt wurde. Der argentinische Stürmer fliegt aus dem Aufgebot für das Spiel gegen Lausanne. Dabei dürfte es nicht bleiben.
Mit 111 Stundenkilometer in einer 50er-Zone war Raul Bobadilla am Mittwochnachmittag in Seewen SO in eine Radarkontrolle geraten. Die Polizei stoppte den Argentinier im nächsten Dorf und nahm ihm den Führerausweis ab, die Solothurner Polizei bestätigte am Freitag entsprechende Meldungen von «20minuten.ch» und «Blick».
Die Schnellfahrt von Bobadilla bleibt beim FC Basel nicht ohne Konsequenzen: Der 26-Jährige durfte am Freitag nicht am Training teilnehmen, Trainer Murat Yakin strich ihn zudem aus dem Aufgebot für das Spiel gegen Lausanne am Samstag (Spielbeginn 19:45 Uhr).
Zur üblichen Pressekonferenz vor Spieltagen waren am Freitagmittag neben Yakin auch Präsident Bernard Heusler und Sportchef Georg Heitz erschienen. Die drei bilden die interne Disziplinarkommission des FCB und kündigten weitere Sanktionen auf. Heusler nannte die Raserfahrt von Bobadilla «ein schweres Delikt». Noch im Verlaufe des Nachmittags treffen sich Heusler, Heitz und Yakin zur Beratung der konkreten Sanktionen. Sie wollen anschliessend informieren.
Ein bis vier Jahre Haft möglich
Seinen Maserati muss Bobadilla stehen lassen. Laut den am 1. Januar in Kraft getretenen, neusten Bestimmungen des Strassenverkehrsgesetzes kann die Behörde bei besonders krassen Raserfällen das Auto einziehen und verwerten. Dies heisst, dass der Sportwagen verkauft wird und dass damit teilweise die Verfahrenskosten gedeckt werden. Bobadilla muss zudem mit einer harten Bestrafung rechnen. Bei Geschwindigkeitsübertretungen wie in seinem Fall droht laut Artikel 90 des Strassenverkehrsgesetzes eine Freiheitsstrafe zwischen einem und vier Jahren.
Der FCB hatte bereits am Donnerstag gegenüber «20 Minuten» «das Verhalten seines Spielers aufs Schärfste verurteilt». Weiter wird Sprecherin Andrea Roth mit den Worten zitiert: «Wir verlangen von unseren Angestellten und Aushängeschildern auch ausserhalb des Spielfelds ein Benehmen, das Dritte nicht gefährdet und das Image des Klubs nicht beschädigt.»