Die kantonalen Finanzdirektorinnen und -direktoren nehmen mit Zähneknirschen von den bundesrätlichen Vorschlägen zur erneuten Revision des Amtshilfegesetzes Kenntnis. Die Änderung des nur einjährigen Gesetzes sei indessen unvermeidlich, konstatieren sie.
Das bundesrätliche Tempo stösst ihnen aber sauer auf. Dass die gesetzliche Vernehmlassungsfrist von drei Monaten nicht eingehalten wird, ärgert die Finanzdirektoren besonders, wie ihre Konferenz in einer am Donnerstag abgelaufenen Anhörung schreibt. Eine solche Art der Gesetzgebung sei «absolut unbefriedigend».
Der Revision liege die Befürchtung zugrunde, dass die Schweiz auf einer internationalen schwarzen Liste landen könnte, sowie der allgemein gestiegene Druck.
Zu den einzelnen Punkten merkt die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren (FDK) an, dass die Anpassungen bei den Gruppenanfragen nachvollziehbar seien. Sie entsprächen der letzten Änderung des OECD-Musterabkommens.
Das grösste Ärgernis für die Konferenz ist die Zulassung gestohlener Daten in der Amtshilfe, solange der antragstellende Staat die Daten nicht selbst beschafft hat.
Entscheidend sei nun, dass der fragliche Staat die Daten auf rechtsstaatlichen Wegen erhalten habe. Das habe auch das Bundesgericht in einem Fall der Berner Steuerbehörden mit liechtensteinischen Daten festgestellt. So sei die vorgeschlagene Neuordnung «leider notwendig».
Dass potenzielle Steuersünder erst nachträglich über sie betreffende Ersuchen informiert werden sollen, hält die Konferenz für den heikelsten Punkt. Das heble die Rechtssicherheit zumindest teilweise aus. Es möge zwar durchaus Fälle geben, die eine nachträgliche Information rechtfertigten, die Regelung sei aber äusserst restriktiv zu handhaben.
In ihrem Fazit hält die Finanzdirektorenkonferenz fest, die Änderungen seien eher politisch als rechtlich fragwürdig. Es zeige sich, dass die Schweiz internationalen Vorgaben, die auch gegen den Finanzplatz gerichtet seien, Rechnung tragen müsse, wolle sie nicht isoliert dastehen.