In der Schweiz sind im ersten Quartal 2012 zwar leicht weniger Asylgesuche gestellt worden als im Vorquartal. Im Vergleich zur Vorjahresperiode stellen die 7150 Gesuche aber eine Zunahme von 63,6 Prozent dar. Wichtigstes Herkunftsland war Eritrea. Die Zahl der Gesuche aus Tunesien ging zurück.
Nachdem im Januar mit 2653 so viele Gesuche wie seit zehn Jahren nicht mehr gestellt worden waren, ging die Zahl der Asylgesuche danach wieder zurück, wie das Bundesamt für Migration (BFM) am Montag mitteilte. In den Monaten Februar und März gingen je 2248 Gesuche ein.
Die meisten Gesuche wurden von Menschen aus Eritrea gestellt. Aus dem ostafrikanischen Land gingen 1’151 Anträge ein. Das entspricht einer Zunahme von 336 Gesuchen oder 41,2 Prozent im Vergleich zum Vorquartal.
Dahinter folgten Nigeria mit 677 Gesuchen (+ 8,8 Prozent) vor Tunesien mit 664 (- 24,5 Prozent) und Serbien mit 658 Gesuchen (- 12,7 Prozent). Aus den vier genannten Ländern stammten im ersten Quartal beinahe die Hälfte aller Gesuche (44,1 Prozent).
Nach Angaben des BFM lässt sich die hohe Zahl von eritreischen Asylbewerbern „teilweise mit der hohen Zahl von Einreisebewilligungen zur Familienzusammenführung“ sowie den auf Botschaften gestellten Gesuchen erklären. Letztere sollen nach dem Willen des Bundesrats in Zukunft nicht mehr möglich sein.
Hingegen hat die Zahl von Asylgesuchen von syrischen Staatsangehörigen trotz der angespannten Lage im arabischen Land im ersten Quartal nur leicht zugenommen. Insgesamt gingen 296 Gesuche ein (+ 8 Prozent).
Rekordzahl bei den Ausreisen
In den drei ersten Monaten des Jahres reisten 3188 Personen „behördlich kontrolliert“ aus der Schweiz aus. Das stellt im Vergleich zur Vorjahresperiode eine Zunahme von 67 Prozent dar. Es ist gleichzeitig die höchste Zahl seit Erhebung der Ausreisezahlen. Im ersten Quartal fanden zu diesem Zweck auch acht Sonderflüge mit 80 Personen statt.
1227 Menschen wurden an einen Dublin-Staaten überstellt. Rund zwei Drittel davon (829 Personen) wurden von Italien aufgenommen. Im Gegenzug nahm die Schweiz 119 Personen aus Dublin-Staaten auf. Das Dublin-Abkommen besagt, dass derjenige Staat für die Behandlung eines Asylgesuchs zuständig ist, in den der Asylbewerber zuerst eingereist ist.
Doch die Rückführung in einen Dublin-Staat ist in einigen Fällen eine Sisyphusarbeit: 27,7 Prozent der Asylgesuche von nigerianischen Staatsangehörigen und 18,1 Prozent der Gesuche von Tunesiern waren Mehrfachgesuche. Laut BFM waren viele dieser Personen zuvor nach einem negativen Asylentscheid „unter dem Dublin-Abkommen nach Italien ausgeschafft worden“.