Die Zahl der Verdachtsfälle auf Schwarzarbeit ist letztes Jahr gestiegen. Die möglichen Verstösse gegen das Ausländerrecht nahmen gegenüber 2012 um 16,5 Prozent auf 5440 zu. Nahezu stabil blieben die Zahlen in den Bereichen Sozialversicherungs- und Quellensteuerrecht.
Insgesamt leiteten die kantonalen Kontrollorgane 14’465 Verdachtsfälle auf Schwarzarbeit an die zuständigen Behörden weiter, welche dann allenfalls Sanktionen aussprechen. Bei den Migrationsbehörden nahmen diese letztes Jahr um 54 Prozent zu, wie das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) mitteilte.
Die Zahl der Rückmeldungen lasse allerdings nicht zwingend auf einen Anstieg der Schwarzarbeit schliessen, da die Kantone ihre Kontrollschwerpunkte jährlich neu festlegen. Zudem haben die Behörden die Kontrollen letztes Jahr intensiviert: Die Zahl der Betriebskontrollen nahm um 3,5 Prozent auf 11’962 zu, jene der Personenkontrollen um 0,5 Prozent auf 34’701.
Gegen eine generelle Zunahme der Schwarzarbeit sprechen auch die Zahlen der Ausgleichskassen und Steuerbehörden: Diese verhängten 36 respektive 48 Prozent weniger Sanktionen.
Das 2008 in Kraft getretene Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit sieht verschiedene Massnahmen vor, damit Melde- und Bewilligungspflichten des Sozialversicherungs-, Ausländer-, und Steuerrechts eingehalten werden. Eine Evaluation aus dem Jahr 2014 hat ergeben, dass sich die Massnahmen grundsätzlich bewährt haben. Dennoch will der Bundesrat den Vollzug verbessern. Vorschläge sollen bis Ende Jahr vorliegen.