In der ersten Septemberwoche sind in der Schweiz vier neue Fälle von Infektionen mit dem Zika-Virus gemeldet worden. Insgesamt stieg die Zahl der registrierten Fälle damit auf 41. Die WHO hatte erst kürzlich entschieden, den Zika-Notstand vorläufig aufrecht zu halten.
Dies geht aus dem neusten Bulletin des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) hervor, das am Montag veröffentlicht wurde. Das Virus hat sich seit Mai 2015 in Süd- und Mittelamerika und in der Karibik stark verbreitet. Nachdem sich vor allem in Brasilien die Fälle häuften, rief die Weltgesundheitsorganisation WHO am 1. Februar 2016 eine gesundheitliche Notlage aus.
Der globale Zika-Notstand könne wegen des Auftauchens des Virus in Singapur, Guinea-Bissau und anderen Ländern nicht aufgehoben werden, beschloss die WHO Anfang September nach Beratungen mit internationalen Virusexperten. Erst kürzlich hatten auch die USA Zika-Ansteckungen direkt in Teilen Floridas nachgewiesen.
Übertragung via Mücken
Das Virus wird über bestimmte Stechmücken übertragen. Auch eine Infektion durch Geschlechtsverkehr ist möglich.
Für Personen, die von der Schweiz aus in die vom Virus betroffenen Länder reisen wollen, listet das BAG auf seiner Internetseite Empfehlungen auf. Es rät insbesondere dazu, sich vor Mückenstichen zu schützen. Schwangere sollten alle Regionen meiden, in denen eine aktive Übertragung des Zika-Virus stattfindet.
Die Infektion mit dem Zika-Virus verläuft in den meisten Fällen harmlos, kann aber vereinzelt neurologische Komplikationen verursachen. Bei Schwangeren kann der Virus dazu führen, dass ihre Babys mit Mikrozephalie geboren werden. In diesem Fall haben die Kinder einen ungewöhnlich kleinen Kopf, was zu schweren Entwicklungsproblemen führen kann.
In der Schweiz wurde die Meldepflicht für Ansteckungen mit dem Zika-Virus Anfang März eingeführt.