Sagen Volk und Stände am 28. Februar Ja zur Durchsetzungsinitiative, hätte dies deutlich mehr Wegweisungen zur Folge als bei der parlamentarischen Umsetzung der Ausschaffungsinitiative. Zu diesem Schluss kommt das Bundesamt für Statistik (BFS).
Dieses hat jeweils errechnet, wie viele der im Jahr 2014 verurteilten Personen von einer Ausschaffung betroffen wären. Die Zahlen stützen sich auf die Kriterien der vom Parlament verabschiedeten Umsetzung der Ausschaffungsinitiative und der Durchsetzungsinitiative.
Die Analyse der Urteilsstatistik hat das BFS kürzlich publiziert. Über die Ergebnisse berichteten «SonntagsZeitung» und «Le Matin Dimanche».
Mehr Gründe für Wegweisung
Die Zahlen zeigen: Bei Personen mit Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung (Ausweis B oder C) wären von den im Jahr 2014 verurteilten Ausländern bei Anwendung der Durchsetzungsinitiative 2195 Personen weggewiesen worden, 1088 wären es mit der parlamentarischen Umsetzung der Initiative.
Der grosse Unterschied hat zwei Gründe. Erstens ist der Strafkatalog bei der Durchsetzungsinitiative umfassender. Beispielsweise führt dort ein «Einbruchsdelikt durch kumulative Erfüllung der Straftatbestände des Diebstahls, der Sachbeschädigung und des Hausfriedensbruchs» direkt zur Wegweisung.
Zweitens werden auch Wiederholungstäter weggewiesen, wenn ihre letzte Verurteilung nicht länger als zehn Jahre zurückliegt. Wird dagegen die Parlamentsvariante der Ausschaffungsinitiative umgesetzt, werden diese Personen das Land nicht verlassen müssen.
Schwieriger Vergleich
Deshalb ergibt sich auch bei den totalen Zahlen ein grosser Unterschied zwischen den beiden Varianten. Wären die neuen Regimes im vergangenen Jahr bereits vollzogen gewesen, wären bei der Durchsetzungsinitiative 10’210 Personen weggewiesen worden – gegenüber 3863 bei der Umsetzung gemäss Parlament.
Doch diese grosse Differenz ist mit Vorsicht zu geniessen. Ein grosser Teil rührt daher, dass die Durchsetzungsinitiative auch einen Teil des bereits bestehenden Ausländergesetzes in den Strafkatalog aufnimmt, von dem vor allem Asylbewerber betroffen sind. Viele solcher Betroffenen würden also auch nach den heute geltenden Gesetzen weggewiesen.
Mit oder ohne Härtefallklausel?
Am 28. Februar 2016 entscheidet die Schweiz über eine Verschärfung des Strafrechts beim Landesverweis. Die Frage ist, welche der beiden Varianten in Kraft treten soll. Einer der wichtigsten Unterschiede ist die sogenannte Härtefallklausel, die in der parlamentarischen Umsetzung steht.
Dabei soll der besonderen Situation von Ausländerinnen und Ausländern Rechnung getragen werden, die in der Schweiz geboren oder aufgewachsen sind. Wie sich die Klausel auswirkt, lässt sich nicht voraussagen.
Der SVP ist diese Klausel jedoch ein Dorn im Auge. Wird die Initiative von Volk und Ständen angenommen, ist das vom Parlament verabschiedete Umsetzungsgesetz nicht mehr nötig. Die Verfassungsbestimmung wäre direkt anwendbar.
In einer repräsentativen Umfrage des Forschungsinstituts gfs.bern, über die Mitte November die «Neue Zürcher Zeitung» berichtet hatte, befürworteten zwei Drittel der Befragten die Durchsetzungsinitiative.