Zahlungen an KPT-Manager kamen nicht von KPT Krankenkasse AG

Die Honorarzahlungen an die einstigen KPT-Verwaltungsräte wurden nicht zu Lasten der sozialen Krankenversicherung geleistet. Betroffen ist nicht die KPT Krankenkasse AG, sondern die KPT Versicherungen AG.

Die KPT Krankenkasse ist nicht betroffen (Bild: sda)

Die Honorarzahlungen an die einstigen KPT-Verwaltungsräte wurden nicht zu Lasten der sozialen Krankenversicherung geleistet. Betroffen ist nicht die KPT Krankenkasse AG, sondern die KPT Versicherungen AG.

Dies hat ein Sonderaudit des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) ergeben. Wie das BAG am Dienstag mitteilte, hat es das Sonderaudit durchgeführt, nachdem die Eidg. Finanzmarktaufsicht (Finma) am 11. Januar über ein Verwaltungsverfahren gegen die KPT Versicherungen AG und einige ihrer Führungspersonen informiert hatte.

Die Versicherungsaufsicht des BAG prüfte, ob die KPT Krankenkasse AG auch betroffen ist. Die Untersuchung habe ergeben, dass von der KPT Krankenkasse AG „keine zu beanstandenden Zahlungen zu Ungunsten der sozialen Krankenversicherung erfolgt“ seien, heisst es in einem BAG-Communiqué vom Dienstag.

Zwischen der KPT Krankenkassen AG, welche die Grundversicherung durchführt, und den Mitgliedern des Verwaltungsrates hätten keine Mandatsverträge bestanden. Die Kosten aus den Mandatsverträgen seien ausschliesslich von der KPT Versicherungen AG finanziert worden, die nicht im Bereich der sozialen Krankenversicherung tätig ist.

Rentabler Aktienrückkauf

Es geht um die 2010 gescheiterte Fusion der Krankenkassen KPT und Sanitas. Mitarbeiter, Manager und Verwaltungsräte der KPT hatten mit einem Aktienrückkauf grosse Renditen erzielt.

Die einstigen KPT-Verwaltungsräte Walter Bosch und Bernhard Liechti erhielten von der Finma ein vierjähriges Berufsverbot wegen schwerer Pflichtverletzung. Dagegen haben sie Rekurs beim Bundesverwaltungsgericht angekündigt. Auch die anderen drei Verwaltungsräte der KPT wurden von ihren Ämtern suspendiert.

Die Finma hatte am 11. Januar angekündigt, sie werde gegen alle Beteiligten Strafanzeige wegen ungetreuer Geschäftsführung einreichen.

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