Die Zentrale Arbeitsmarkt-Kontrolle (ZAK) zur Bekämpfung der Schwarzarbeit im Kanton Basel-Landschaft hat keine Bundes- und Kantonsgelder in unlauterer Weise verwendet. Ein Verdacht hat sich gemäss Untersuchungen des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) nicht bestätigt.
Der Schlussbericht eines durch den Bund und Kanton eingesetzten Wirtschaftsprüfungsunternehmens zeigt indes auf, dass die Buchführung der ZAK in den Jahren 2010 bis 2013 Mängel aufweist, wie es in einer Mitteilung von Kanton und SECO vom Dienstag heisst. Es fänden sich jedoch keine Hinweise, dass Bund und Kanton dadurch zu einem finanziellen Schaden gekommen sind.
Die vom Kanton an die ZAK überwiesene Beiträge seien damit als gerechtfertigt zu betrachten, wie es weiter heisst. Nicht bestätigt habe sich zudem eine Vermutung, wonach gegenüber den Behörden falsche oder zu tiefe Löhne der Kontrolleure ausgewiesen worden seien.
Rückforderung für 2014 noch unklar
Für das Jahr 2014 kann gemäss Mitteilung indes noch kein abschliessendes Ergebnis präsentiert werden. Für die weiteren Abklärungen sollen die Ergebnisse des Schlussberichts sowie das Verhältnis der Kosten der ZAK zu den erbrachten Kontrollen berücksichtigt werden.
Ein Regierungsbericht hatte ergeben, dass die Vorgabe von jährlich 200 Betriebs-Kontrollen mit 39 anrechenbaren abgeschlossenen Kontrollen im Jahr 2014 deutlich verfehlt worden ist. Die Regierung hatte 2015 daher angekündigt, für 2014 von der ZAK wegen ungenügender Arbeit 380’000 Franken zurückfordern zu wollen.
Der Schlussbericht des Wirtschaftsprüfungsunternehmens liste nun anrechenbare Betriebskosten auf, wie Olivier Kungler, Generalsekretär der Baselbieter Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion sagte. Nun wolle der Kanton den konkreten Rückforderungsbetrag zuhanden der ZAK errechnen.
Ob Rückforderungen vom Bund an den Kanton gestellt werden, soll sich gemäss Peter Gasser, Stv. Leiter der Direktion für Arbeit beim SECO, bis Ende Jahr entscheiden. Zuerst liege der Ball nun beim Kanton, der unter Berücksichtigung des Schlussberichts abklären müsse, wie weit die Kontrolltätigkeit der ZAK den Vorgaben entspricht.
Der Bericht des Wirtschaftsprüfungsunternehmens wird vorerst nicht veröffentlicht. Die ZAK soll zunächst dazu angehört werden.
Überarbeitung der Leistungsvereinbarung
Der Bund will ausserdem die Leistungsvereinbarung mit dem Kanton Basel-Landschaft überarbeiten, wie Gasser weiter sagte. Dabei soll auch die Aufsicht verstärkt werden.
Das Finanzierungssystem im Kanton Baselland sei im Bereich der Schwarzarbeitsbekämpfung ein Ausnahmefall. Die Wirtschaftsprüfer hätten für diese Art der Entschädigung nun Empfehlungen gemacht, die in Zukunft eine bessere Handhabung sicherstellen sollen.
Im Rahmen der Schwarzarbeitsbekämpfung beteiligen sich Bund und Kantone je zur Hälfte an den Vollzugskosten. Baselland hat einen Teil seiner Kontrolltätigkeit weiter delegiert. Die Kontrollen in der Baubranche des Kantons werden seit dem Jahr 2010 von der ZAK durchgeführt.
Die sozialpartnerschaftliche ZAK hatte die Kontrollen jedoch an die Firma AMS ausgelagert. Gemäss einem Rechtsgutachten der Regierung widerspricht jedoch die totale Auslagerung dem Grundgedanken einer sozialpartnerschaftlich getragenen Kontrolle im kantonalen Schwarzarbeitsgesetz.
Strafuntersuchung hängig
Der Konflikt um die ZAK sorgt seit Monaten für rote Köpfe: Die Gewerkschaft Unia hatte der Wirtschaftskammer Baselland als Arbeitgeber-Vertreterin mangelnde Transparenz und Unregelmässigkeiten bei der ZAK-Führung vorgeworfen. Zum Streit kam es in der Folge zudem auch zwischen den beiden Arbeitnehmerverbänden Syna und Gewerkschaftsbund/Unia.
Inzwischen haben sich die Sozialpartner auf eine gemeinsame Weiterarbeit geeinigt. Sie wollen sich zusammen an der Reorganisation der Schwarzarbeitskontrollen im Baselbiet beteiligen. Ein neues Konstrukt solle per Anfang des kommenden Jahres operativ tätig werden.
Derzeit ist überdies eine Strafuntersuchung der Baselbieter Staatsanwaltschaft gegen Unbekannt hängig. Dabei geht es um ungetreue Geschäftsbesorgung zum Nachteil der ZAK sowie einen möglichen Leistungsbetrug zum Nachteil des Kantons Baselland.