Im Aargau sollen Zivilschützer in Wohnquartieren auf Patrouille gehen und so das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung verbessern. Jede Zivilschutzorganisation benötigt für den Einsatz eine Bewilligung des Kantons. Die Zivilschützer haben nur die Kompetenz, Verdächtiges der Polizei zu melden.
Der Entscheid für einen freiwilligen Einsatz liege bei den kommunalen und regionalen Behörden, teilte die Staatskanzlei Aargau am Mittwochabend nach einem Rapport für Zivilschutzverbände und Zivilschutzorganisationen mit.
Die Einsätze müssten mit der Polizei abgesprochen werden. Die Zivilschutzorganisationen benötigten eine Bewilligung der kantonalen Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz. Der Kanton werde das Bundesamt für Bevölkerungsschutz über jeden Einsatz informieren.
Der Regierungsrat hatte im Zusammenhang mit seinem Konzept „Crime Stop“ angeregt, Zivilschützer unbewaffnet auf Patrouille zu schicken. Er setzt auf eine härtere Gangart gegen kriminelle Asylbewerber und Kriminaltouristen. Die Polizei verstärkte bereits die Kontrollen auf öffentlichen Plätzen.
Härtere Gangart gegen kriminelle Asylbewerber
Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass die Zivilschützer mithelfen können, während der Winterzeit in Wohnquartieren sogenannte Dämmerungseinbrüche in Wohnhäuser zu verhindern. Die sichtbare Präsenz der Patrouillen wirke präventiv.
Bei einem möglichen Einsatz von Zivilschützern gehe es darum, die Polizei zu unterstützen und zu entlasten, hält die Staatskanzlei fest. Die Polizei und private Sicherheitsdienste seien weiterhin dafür zuständig, die Sicherheit im Umfeld von Asylunterkünften zu garantieren.
Die Kantonsbehörden gehen davon aus, dass Zivilschützer frühestens im Dezember Kontrollgänge machen. Ähnliche Einsätze seien nicht neu. Bereits vor rund zehn Jahren seien mit von Quartierpatrouillen gute Erfahrungen gemacht worden, hiess es.