Die beiden Aargauer Gemeinden Zofingen und Uerkheim nehmen die im Jahr 2009 gestoppten Fusionsabklärungen wieder auf. Noch im Herbst sollen die Gemeindeversammlung in Uerkheim und der Zofinger Einwohnerrat über den Fusionsvertrag entscheiden.
Die Fusion war 2009 auf Eis gelegt worden, nachdem das Aargauer Stimmvolk alle vier Vorlagen der Gemeindereform abgelehnt hatte. Weil die finanziellen Auswirkungen ungewiss waren, stoppten die Gemeinden die Fusionsabklärungen vorerst.
Nach dem Ja des Grossen Rates zur regierungsrätlichen Vorlage für die Unterstützung von Gemeindezusammenschlüssen haben die Exekutiven der beiden Gemeinden entschieden, die bisher erstellten Berichte auf einen aktuellen Stand bringen.
Vor den Sommerferien 2012 wollen die beiden Gemeinden ein öffentliches Mitwirkungsverfahren durchführen. Eine Volksabstimmung ist für den 20. Januar 2013 vorgesehen. Wenn es zu einer Fusion kommt, wird der Zusammenschluss per 1. Januar 2014 vollzogen.
„Heiratsstrafe“ abgeschafft
Gemeinden werden vom Kanton ab 2012 in drei Stufen Beiträge erhalten. Eine Zusammenschlusspauschale von 400’000 Franken soll jede an einer Fusion beteiligte Gemeinde bekommen. Damit sollen Informatik- und Personalkosten gemildert werden.
Zudem werden Gemeinden, deren Steuerkraft unter dem kantonalen Durchschnitt liegt, einen Zusammenschlussbeitrag erhalten. Für die Höhe dieses Beitrags wird die Steuerkraft sowie die Bevölkerungszahl massgebend sein. Davon werden vor allem kleine Gemeinden profitieren.
Um die so genannte „Heiratsstrafe“ abzuschaffen, will der Kanton fusionierenden Gemeinden während acht Jahren je ihre Beiträge aus dem Finanzausgleichsfonds garantieren. Diese sollen nicht tiefer liegen als der Durchschnitt der drei Jahre vor dem Zusammenschluss.