Zoll und Bund haben an der muba in Basel sechs in die Schweiz geschmuggelte Luxus-Schals aus Shahtoosh-Wolle beschlagnahmt. Der Handel mit der Wolle der vom Aussterben bedrohten Tibet-Antilope ist weltweit verboten. Dem indischen Händler, der die Schals angeboten hat, wurde ein Depot von 10’000 Franken auferlegt.
Zur Herstellung eines einzigen Schals aus dem Fell der Tibet-Antilope müssen drei bis fünf dieser Wildtiere getötet werden, wie die Zollkreisdirektion Basel am Dienstag mitteilte. Das Tier ist jedoch seit 1979 vom Washingtoner Artenschutz-Übereinkommen CITES geschützt. Der Handel mit Shahtoosh-Wolle ist seitdem weltweit verboten.
Mitarbeitende des Bundesamts für Veterinärwesen (BVET) und Zollfahnder der Zollkreisdirektion Basel hatten aufgrund eines Hinweises eine Kontrolle an der muba durchgeführt. Dabei stiessen sie am Stand des indischen Ausstellers an der Konsumgütermesse auf die verbotenen Luxusaccessoires.
Gemäss ersten Ermittlungen der Zollfahndung waren die Schals als Luftfracht über den internationalen Flughafen Paris-Charles-de-Gaulle nach Europa gelangt. Dort waren sie mit einer falschen Zolldeklaration an den Zollbehörden vorbeigeschmuggelt und dann auf dem Landweg in die Schweiz gebracht worden.
Das persische „Shahtoosh“ bedeutet etwa „von der Natur für den König gemacht“, und die Wolle aus dem feinen Haarkleid der Tibet-Antilope (Pantholops hodgsonii) gilt auch als „king of wools“. Dafür zahlen die Tiere einen hohen Blutzoll: Schätzungen gehen davon aus, dass der Bestand in den letzten hundert Jahren von über einer Million auf weniger als 75’000 Tiere dezimiert wurde.