Kosten, die entstehen, wenn der Zoll Postsendungen zur Kontrolle öffnet, sollen künftig vom Bund übernommen werden. Die Kunden sollen für ihre diesbezüglichen Auslagen einen Pauschalbetrag vom Bund zurückfordern können.
Der Ständerat sprach sich am Donnerstag mit 20 zu 14 Stimmen bei 5 Enthaltungen für eine Motion von Erich Ettlin (CVP/OW) aus. Diese beauftragt den Bundesrat, das Zollgesetz entsprechend zu ändern.
Die Post, welche im Auftrag des Schweizer Zolls Pakete aus dem Ausland stichprobenartig überprüft, darf nach geltendem Recht die dadurch entstandenen Kosten per Gesetz nicht dem Zoll verrechnen. Stattdessen überwälzt sie diese Revisionsgebühr in der Höhe von 13 Franken auf den Endverbraucher.
Aus Sicht des Motionärs findet hier eine «ungerechtfertigte Kostenüberwälzung auf den Kunden» statt. Der zufällig ausgewählte Endverbraucher habe – auch bei absolut korrektem Verhalten – den Nachteil, dass er ausgewählt wurde, zu bezahlen. «Das ist wie umgekehrtes Lotto: Der oder diejenige, der kontolliert wird, erhält kein Geld, sondern eine Rechnung», sagte Ettlin.
Der Bundesrat hatte die Ablehnung der Motion beantragt. Bei anderen Kontrollen wie etwas Verkehrskontrollen habe auch der Bürger den Aufwand, sagte Bundesrat Ueli Maurer. In einem einzigen Bereich eine Ausnahme zu schaffen, wäre aus Sicht des Bundesrats falsch.
Der Vorstoss geht nun an den Nationalrat.