Zu frühe Haftentlassung eines Doppelmörders politisch aufgearbeitet

Die Haftentlassung eines verurteilten Doppelmörders, der wieder rückfällig wurde und vermutlich eine weitere Person umbrachte, hat am Mittwoch im Solothurner Kantonsrat für Gesprächsstoff gesorgt. Nicht alle im Rat waren mit den Erklärungen der Regierung zu diesem Fall einverstanden.

Die Haftentlassung eines verurteilten Doppelmörders, der wieder rückfällig wurde und vermutlich eine weitere Person umbrachte, hat am Mittwoch im Solothurner Kantonsrat für Gesprächsstoff gesorgt. Nicht alle im Rat waren mit den Erklärungen der Regierung zu diesem Fall einverstanden.

Interpellant Beat Künzli (SVP) bezichtigte die Regierung der Schönrednerei und meinte, dass als Konsequenz aus dem Fall mehr hätte passieren müssen. Man solle künftig lieber einen Straftäter weniger in die Freiheit entlassen als einen zu viel.

Der erste Entscheid, bei dem eine Haftentlassung vorerst abgelehnt worden war, habe gezeigt, dass man dem Mann nicht getraut habe, sagte Künzli. Auch die FDP-Sprecherin sagte, dass einen ein mulmiges Gefühl beschleiche, wenn die Behörden innerhalb von neun Monaten zu völlig unterschiedlichen Einschätzungen über den Täter kommen. Die Kritik an den Vollzugsbehörden sei deshalb durchaus berechtigt.

«Behörden haben sorgfältig entschieden»

Die notwendige Sorgfalt bei der Prüfung der Entlassung sei vorhanden gewesen, meinte auf der anderen Seite die SP-Sprecherin. Es könne nicht jeder Täter für immer verwahrt werden. Es gebe mehr erfolgreiche Eingliederungen als Rückfälle. Wegen eines Einzelfalls dürfe nicht am Straf- und Massnahmenvollzug gerüttelt werden

Auch der Sprecher der Grünen äusserte die Meinung, dass die öffentliche Sicherheit von den Behörden ernst genommen werde. Eine absolute Sicherheit sei nicht möglich. Der konkrete Fall werde untersucht.

Der zuständige Regierungsrat Peter Gomm (SP) bezeichnete den Vorfall als «tragisch und bedauerlich». Die Rückfallquote in der Schweiz sei aber im internationalen Vergleich sehr tief.

Vermutlich eine weitere Bluttat in Frenkendorf BL

Der Täter, um den sich die Diskussion im Solothurner Kantonsparlament drehte, hatte 1994 im Kanton Solothurn einen Doppelmord begangen. Er stand nach dem Absitzen seiner lebenslangen Strafe schon 2009 vor der bedingten Entlassung. Das solothurnische Departement des Innern verweigerte dies jedoch.

Im Juli 2011 wurde der Mann dann aber gleichwohl bedingt entlassen. Es habe keine Hinweise auf neuerliche Gewaltdelinquenz oder einen Anlass gegeben, von den Empfehlungen von Experten abzuweichen, schrieb die Solothurner Regierung in ihrer Antwort auf die SVP-Interpellation.

Der heute 61-Jährige Mann hatte bei seiner ersten Bluttat in Hägendorf SO eine 27-jährige Frau und deren 30-jährigen Bruder mit mehreren Schüssen aus einem Sturmgewehr umgebracht. Am 12. November letzten Jahres erstach er mutmasslich in Frenkendorf BL eine 64-jährige Frau. Die Ermittlungen zu diesem zweiten Fall sind noch nicht abgeschlossen.

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