Dem Höckerschwan geht es an den Kragen. Die Umweltkommission des Nationalrats (UREK) will aber keine Kontingente festlegen. Solche Höchstzahlen möchte der Ständerat.
In der kleinen Kammer ist die Mehrheit der Auffassung, dass sich Höckerschwäne mangels natürlicher Feinde und dank des gesetzlichen Schutzes allzu sehr vermehrt hätten. Sie nahm daher im letzten Herbst eine Motion von Paul Niederberger an. Der Nidwaldner CVP-Ständerat verlangt, dass Schwäne als jagdbare Tierart eingestuft und für gewisse Gebiete Höchstzahlen festgelegt werden.
Der Nationalratskommission geht das zu weit. Sie will Niederbergers Vorstoss so abändern, dass die Kantone bei konkreten Problemen beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) eine Abschussgenehmigung einholen können. Das beschloss die Kommission mit 17 zu 7 Stimmen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Eine entsprechende Lösung hat das Parlament bereits zur Regulierung des Wolfsbestandes beschlossen. Der Schutzstatus bleibt dabei grundsätzlich erhalten.
Der Höckerschwan – namensgebend ist der schwarze Höcker über dem Schnabel – ist in der Schweiz ursprünglich nicht heimisch. Laut BAFU wurde er im 17. Jahrhundert in Parkweihern ausgesetzt. Probleme bereiteten die vielen Schwäne unter anderem in Ob- und Nidwalden. Neben Schäden an Kulturen kam es auch bereits zu Zwischenfällen mit Menschen.