Im seit zwei Jahren schwelenden Rechtsstreit zwischen dem Oberwalliser Züchter Sepp Karlen und dem Schweizerischen Eringerviehzuchtverband ist ein Urteil gefallen. Anstatt mit einer zweijährigen Sperre kommt der Züchter mit einer Verwarnung davon.
Auslöser des Streits war ein umstrittenes Urteil der Jury beim kantonalen Finale vom 6. Mai 2012 in Aproz VS. Diese hatte im Finale der ersten Kategorie die Kampfkuh «Gentiane» zur Siegerin über «Schakira» der Züchter Sepp und Renato Karlen aus Törbel VS erklärt.
Nach Protesten von Züchtern und Zuschauern führten die Besitzer die beiden Eringerkühe nochmals in den Ring, worauf «Schakira» gewann. Sie wurde später «reine des reines». Weil sich Züchter Karlen dem Jury-Entscheid widersetzt und seine Kuh nochmals in den Ring geschickt hatte, wurde er vom Schweizerischen Eringerviehzuchtverband mit einer zweijährigen Sperre belegt.
Den Titel durften sie jedoch behalten. Sepp Karlen reichte gegen den Ausschluss Rekurs ein, über den nun die Walliser Rekurskommission für den Bereich Landwirtschaft und Landumlegung ein Urteil fällte. Sie milderte die Sperre in eine Verwarnung ab.
Allerdings bestätigte sie den Schuldspruch gegen die Besitzer, wie Bernhard Burkard, Präsident der Rekurskommission, am Donnerstag der Nachrichtenagentur sda zu einem Bericht der Zeitung «Walliser Bote» sagte.
Im Gegensatz zu befreundeten Züchtern und zum Publikum sei Sepp Karlen eher ruhig und teilweise passiv gewesen, wird in der Zeitung aus dem Urteil zitiert. Eine Verwarnung scheine deshalb «genügend und verhältnismässig».
Weiterzug ans Bundesgericht möglich
Sepp Karlen akzeptiert das Urteil, wie er dem «Walliser Boten» angab. Er würde in derselben Situation nochmals gleich reagieren und für seine Sache kämpfen, wie er angab. Ob auch der Schweizerische Eringerviehzuchtverband das Urteil akzeptiert, ist offen.
«Wir werden das Urteil zuerst analysieren danach entscheiden, ob wir das Urteil weiterziehen», wie Verbandspräsident Alain Alter am Donnerstag der sda sagte. Im Fall eines Weiterzugs müsste sich das oberste Schweizer Gericht – das Bundesgericht in Lausanne – mit dem Fall «Schakira» befassen.