Zürcher Apotheker dürfen gegen Grippe impfen

Ab sofort können Apothekerinnen und Apotheker im Kanton Zürich gewisse Impfungen – wie jene gegen Grippe – auch ohne ärztliche Verschreibung vornehmen. Sie müssen jedoch über eine entsprechende Bewilligung verfügen.

Ab sofort können Apothekerinnen und Apotheker im Kanton Zürich gewisse Impfungen – wie jene gegen Grippe – auch ohne ärztliche Verschreibung vornehmen. Sie müssen jedoch über eine entsprechende Bewilligung verfügen.

Die Liberalisierung wird laut Mitteilung vom Mittwoch vom Apothekerverband und von der Ärztegesellschaft unterstützt. Der Regierungsrat hat die Verordnungsänderung rückwirkend auf den 1. September 2015 in Kraft gesetzt.

Die Bewilligungen werden von der kantonalen Heilmittelkontrolle erteilt. Bis heute seien 14 Gesuche eingegangen, heisst es in der Mitteilung. Jene Apothekerinnen und Apotheker, die die Voraussetzungen erfüllen, erhalten die Bewilligung ab sofort zugestellt.

Sie dürfen danach auch ohne ärztliche Verschreibung gesunde Personen ab 16 Jahren gegen Grippe und gegen Frühsommer-Meningo-Enzephalitis (Hirnhautentzündung nach Zeckenbiss) impfen. Zugelassen sind ausserdem Hepatitis-Folgeimpfungen, sofern die erste Impfung durch eine Ärztin oder einen Arzt erfolgt ist.

Der Regierungsrat hatte die Änderung der Verordnung über die universitären Medzinalberufe bereits am 27. Mai 2015 beschlossen. Dagegen war eine Beschwerde eingegangen. Nachdem das Zürcher Verwaltungsgericht ihr am 28. August die aufschiebende Wirkung entzog, konnte der Regierungsrat die geänderte Verordnungsbestimmung in Kraft setzen.

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