Der entlassene ehemalige Armeechef Roland Nef beschäftigt noch immer die Justiz. Heute wehrt sich der mittlerweile pensionierte Zürcher Stadtpolizist Fredi Hafner vor dem Obergericht gegen seine Verurteilung wegen Amtsgeheimnisverletzung.
Das Bezirksgericht verurteilte den damaligen stellvertretenden Chef der Personenfahndung im April 2009 zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagen à 160 Franken. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er der „SonntagsZeitung“ Informationen aus dem Polizei-Informationssystem zugespielte und so den Fall Nef ins Rollen brachte.
Die „SonntagsZeitung“ machte publik, dass Nef seine Ex-Freundin verfolgt und sie darum Anzeige wegen Nötigung erstattet hatte. Nachdem Nef eine Wiedergutmachungszahlung in unbekannter Höhe geleistet hatte, zog die Frau die Anzeige zurück und das Verfahren wurde eingestellt.
Journalist beruft sich auf Quellenschutz
Dieser Skandal führte schliesslich zum Abgang Nefs und trug zum Rücktritt von Bundesrat Samuel Schmid bei. Dass Hafner die Informationen herunterlud, ist unbestritten. Er habe die Angaben aber nicht der Presse weitergegeben, sagte er vor Bezirksgericht.
Der Journalist, der die Artikel verfasst hatte, weigerte sich bei einer ersten Zeugenbefragung vor dem Obergericht im Dezember 2011, seine Quelle preiszugeben. Er habe die Dokumente aber nicht von Hafner erhalten, beteuerte er.