Das Bezirksgericht Zürich hat einen 22-Jährigen Zürcher wegen „Schreckung der Bevölkerung“ verurteilt. Der Gymnasiast kündigte seinen 290 „Freunden“ auf Facebook an, dass er sie alle vernichten werde, weil sie ihm nicht zum Geburtstag gratulierten.
Das Gericht verurteilte den jungen Mann am Dienstag zu einer unbedingten Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu je 10 Franken. Aufgeschaltet wurde die Statusmeldung am 22. März, als der offenbar Gymnasiast an seinem Geburtstag vor dem Computer sass.
Auf seinem Profil kündigte er allen „Freunden“ an, dass er es ihnen zurückzahlen werde, wenn sie sich heute nicht über seine Geburt freuen würden. Das sei keine Frage der Freundlichkeit, sondern eine Frage von Respekt und Ehre. Jetzt könne sie niemand mehr schützen. „Päng, Päng, Päng“, beendete er seine Statusmeldung.
Schulleiter informierte die Polizei
Eine Mitschülerin informierte umgehend den Schulleiter, der wiederum die Polizei einschaltete. Bereits am nächsten Tag nahmen Fahnder der Stadtpolizei den jungen Mann fest. Er wurde für drei Wochen in Untersuchungshaft gesteckt und psychologisch betreut. Ein Experte beurteilte ihn als „nicht gefährlich“.
Die Staatsanwaltschaft leitete dennoch eine Untersuchung ein. Der Angeklagte argumentierte vor Gericht vergeblich, dass es sich nur um einen unüberlegten Witz gehandelt habe. Die Kollegen hätten über den Inhalt denn auch nur gelacht, sagte er. Er kritisierte zudem den Schulleiter, der die Polizei informiert hatte.
Der junge Mann stritt ab, dass es sich um einen angekündigten Amoklauf gehandelt haben soll. Auch sein Verteidiger sprach von einem zynischen Witz, der nicht die Öffentlichkeit, sondern nur die „Freunde“ erreicht habe. Das Bezirksgericht sah es anders und sprach ihn schuldig.
Keine Absicht „tatsächlich zur Tat zu schreiten“
Der Vorsitzende bezeichnete die Äusserungen als „geeignet, viele Leute zu ängstigen“. Andererseits sprach er auch von einem „leichten Verschulden“, da der Schüler wohl nicht die Absicht verfolgt habe, tatsächlich zur Tat zu schreiten. Trotzdem sei ein Freispruch nicht angebracht.
Die Strafe wurde unbedingt verhängt, weil es nicht die erste war, die der heute arbeitslose Mann kassierte. Er hat bereits eine Vorstrafe wegen einer Drogenfahrt mit einem Auto auf dem Kerbholz.