Zu geringe Erfolgschancen, zu teuer: Die Jungsozialisten (JUSO) des Kantons Zürich ziehen den Entscheid des Kantonsrates gegen die Aufhebung der Immunität von SP-Regierungsrat Mario Fehr nicht ans Bundesgericht weiter. Fehr zeigte sich zufrieden mit dem Verzicht.
Das Bundesgericht würde die parlamentarische Immunität des Sicherheitsdirektors kaum aufheben, schreiben die JUSO in einer Mitteilung vom Donnerstag. Zudem wären die mit einem Weiterzug verbundenen Kosten zu hoch für die Partei. Der Vorstand habe deshalb einstimmig den Verzicht beschlossen.
Weiterhin hängig ist dagegen ihre Strafanzeige gegen die Staatsanwaltschaft und das Zwangsmassnahmengericht im Zusammenhang mit der umstrittenen Beschaffung eines Staatstrojaners.
Nun werde die JUSO eine parteiinterne Debatte zum Thema Überwachung anstreben, heisst es in der Mitteilung. Man wolle versuchen, auf dem parlamentarischen Weg «die Aufsicht über die Überwacher zu stärken».
Aufgrund der JUSO-Anzeige vom Juli sistierte Regierungsrat Fehr seine langjährige SP-Mitgliedschaft. Die SP massregelte die Jungpartei wegen ihres Vorgehens. Von allen Seiten hagelte es Kritik. Am Dienstag kündigte JUSO-Co-Präsident Oliver Heimgartner seinen Rücktritt an, der allerdings gar nichts mit der Auseinandersetzung zu tun habe.
Fehr kommt wieder zu Fraktionssitzungen
Sicherheitsdirektor Fehr nimmt laut einem Communiqué seines Generalsekretariats mit Befriedigung Kenntnis vom Verzichtsentscheid der JUSO. Ab sofort nehme er wieder an den SP-Fraktionssitzungen teil.
Der Vorwurf illegalen Handelns sei nun vom Tisch. Mit ihrem Beschluss akzeptiere die JUSO auch die Feststellung der Kantonsrats-Geschäftsleitung, dass es für strafrechtlich relevantes handeln keine konkreten Anhaltspunkte gebe und die Strafanzeige somit unbegründet gewesen sei.
Nun könne die politische Aufarbeitung beginnen, heisst es weiter. Auch eine Ermahnung an die JUSO fehlt nicht: Das Strafrecht sei nicht die Fortsetzung der politischen Auseinandersetzung mit anderen Mitteln -zur politischen Aufarbeitung gehöre auch, dass «die JUSO und andere» künftig davon absehen, das Strafrecht für politische Zwecke zu missbrauchen.
Die Überwachungssoftware war für die Bekämpfung von Schwerstkriminalität angeschafft worden. Sie erlaubt, in die Mobilkommunikation von Verdächtigen einzudringen. Auf konkreten Verdacht hin muss ihre Anwendung vom Zwangsmassnahmengericht genehmigt werden. Allerdings stellte sich heraus, dass die Software ihrerseits gehackt worden war.