Die Zürcher Justiz hat von der Konkursmasse der Sabena einen zu hohen Gerichtskostenvorschuss verlangt. Bei der Festsetzung des Vorschusses für das Berufungsverfahren gegen die Nachlassmasse der SAirGroup ging man laut Bundesgericht von einem zu hohen Streitwert aus.
Laut den Richtern in Lausanne lässt sich der Vorschuss in Höhe von 800’000 Franken nicht rechtfertigen, weil von einer erheblich tieferen ordentlichen Gerichtsgebühr ausgegangen werden muss. Das Zürcher Obergericht habe den Vorschuss zu Unrecht auf der Basis des Streitwerts von 362 Millionen Franken und der Gerichtsgebühr von 1,88 Millionen Franken festgelegt.
Die noch hängige Kollokationsklage vor dem Zürcher Obergericht wurde im vergangenen Jahr von den belgischen Sabena-Liquidatoren eingereicht. Diese beschweren sich über das Urteil des Bezirksgerichts Zürich, welches nur Ansprüche in Höhe von 28,6 Millionen Franken zugelassen hatte. Die Konkursmasse der Sabena verlangte dagegen die Zulassung einer Forderung von knapp 2,4 Milliarden Franken.
Das Obergericht verlangte von der Klägerin einen Kostenvorschuss von 800’000 Franken, damit es die Klage prüft. Dieser Betrag ist laut Bundesgericht aber zu hoch angesetzt. Der Ball wird deshalb an die Zürcher Behörden zurückgespielt.
Langwierige Verfahren
Es ist nicht das erste Mal, dass sich die Sabena über die Gerichtsgebühren der Zürcher Gerichte beschwert. Sie wehrte sich beispielsweise gegen die Prozesskaution von insgesamt 664’000 Franken des Zürcher Bezirksgerichts – blitzte aber später vor Bundesgericht ab.
Die hängigen Verfahren in der Sache umfassen eine 660 Seiten dicke Klageschrift sowie 51 Bundesordner an Beilagen. Bis heute wurden Forderungen der Sabena-Nachlassmasse in Höhe von 380 Millionen Franken anerkannt. Eine entsprechende Dividende im Umfang von 7,4 Prozent wurde den Gläubigern der ehemaligen Swissair-Tochter bereits ausbezahlt.