Die Zürcher Kantonalbank (ZKB) und die Zürcher Jungsozialisten (JUSO) haben sich am Donnerstag vor Handelsgericht geeinigt. Die ZKB klagte gegen die JUSO, die beim Abstimmungskampf für die 1:12-Volksinitiative auf einer Website einen neuen ZKB-CEO suchten.
Die JUSO suchten mit einer eigens dafür produzierten Website einen Nachfolger für ZKB-Chef Martin Scholl. Scholl verfolge eine sehr zweifelhafte Geschäftspolitik, fördere die Abzockerei und handle nicht im Interesse des Zürcher Volkes als Besitzerin der Bank, begründeten die Jungsozialisten die Aktion.
Umgehend nach der Aufschaltung im November 2013 verlangte die ZKB vom Handelsgericht die Sperrung der Website. In einem ersten Entscheid gab das Gericht der Bank recht: Die JUSO mussten die Seite zkb-ceo.ch sperren, was die JUSO als «Zensur der öffentlichen Meinung» kritisierten.
Politische Forderungen in Positionspapier nicht streichen
Am Donnerstag einigten sich die beiden Parteien in einem Vergleich vor dem Zürcher Handelsgericht, wie JUSO-Co-Präsident Pascal Bührig auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda sagte. Unangetastet bleiben die Forderungen im JUSO-Positionspapier über die ZKB.
Auch die von der ZKB geforderten 1000 Franken an eine gemeinnützige Institution müssen die JUSO nicht zahlen. Hingegen müssen die JUSO die Website dauerhaft löschen sowie eine Mitteilung verbreiten, in der sie bedauern, dass sie Scholl implizit einen rechtlichen Konflikt mit den US-Steuerbehörden unterstellten.
Die ZKB übernimmt die Gerichtskosten, beide Parteien zahlen zudem die eigenen Anwaltskosten.