Der Zürcher Kantonsrat hat das Begnadigungsgesuch eines 43-jährigen Drogenkuriers abgelehnt. Der Zürcher war 2003 in Thailand mit 8500 Thaipillen verhaftet und danach zu 25 Jahren Haft verurteilt worden. Zur Verbüssung der Reststrafe befindet er sich seit 2009 in der Schweiz.
Mehrmals wurde das ursprüngliche Strafmass in Thailand reduziert. Über acht Jahre hat der Mann bereits abgesessen, davon über sechs Jahre in thailändischen Gefängnissen. Mindestens bis 2016 bleibt er nun aber noch in der Schweiz in Haft.
Die Haft in Thailand sei ausserordentlich hart gewesen, hielt der Regierungsrat fest, der die Begnadigung beantragte. Besonders das erste Jahr in Haft, als der Verurteilte in Fussketten gewesen sei, müsse nach unserem Verständnis als unmenschlich angesehen werden.
Es sei fraglich, welchen Zweck eine weitere Strafverbüssung in der Schweiz noch habe. Der Regierungsrat gehe davon aus, dass der Gesuchsteller aus seinen Fehlern gelernt habe und genügend abgeschreckt sei, sagte der zuständige Kommissionssprecher.
Falsche Signalwirkung befürchtet
Auch die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft habe sich für eine Begnadigung ausgesprochen. Ein vergleichbares Delikt in der Schweiz wäre mit nicht mehr als zwei Jahren Freiheitsentzug bestraft worden.
Mit 97 zu 72 Stimmen lehnte der Kantonsrat das Gesuch ab. Der Mann habe das Risiko der langen Gefängnisstrafe gekannt, als er zum Zweck des Drogenhandels nach Thailand gereist sei. Wenn ein im Ausland wegen Schmuggelns harter Drogen Verurteilter später in der Schweiz begnadigt werde, habe dies eine „schlechte Signalwirkung“, wurde gewarnt.
Es müsse befürchtet werden, dass Drittländer Schweizer Straftäter künftig zur Verbüssung der Reststrafe nicht mehr überstellen würden, wenn die Strafverbüssung in der Schweiz nicht gewährleistet sei. Die Rechtssysteme anderer Länder seien zu respektieren.