Die vorgängige Veröffentlichung des Kommissionsberichts zur «Affäre Mörgeli» durch die «SonntagsZeitung» hat ein juristisches Nachspiel: Die zuständige Aufsichtskommission des Zürcher Kantonsrates reicht Strafanzeige wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses ein, wie sie mitteilte.
Die «SonntagsZeitung» hatte in ihrer Pfingstausgabe aus dem zu diesem Zeitpunkt noch geheimen Bericht zitiert und diesen auch gleich ins Internet gestellt. Zwei Tage später hatte die Aufsichtskommission Bildung und Gesundheit (ABG) an einer Medienkonferenz über die Untersuchungsergebnisse informieren wollen.
Mit der Veröffentlichung brachte die Zeitung die Kommission in Bedrängnis. Sie entschied noch am selben Tag, die Medienkonferenz um einen Tag, auf Pfingstmontag vorzuverlegen.
«Eine Anzeige schien uns der richtige Weg», sagte ABG-Präsident Jörg Kündig auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Dass der Bericht den Medien zugespielt wurde, ist laut Kündig «nicht nur ein Ärgernis, sondern ein Unding».
Im 21-seitigen Bericht wird unter anderem der Zürcher Bildungsdirektorin Regine Aeppli (SP) vorgeworfen, sie habe in der «Affäre Mörgeli» ihre Kompetenzen überschritten. Im Zuge der Affäre kam es bekanntlich zur Entlassung der Uniangestellten Christoph Mörgeli und Iris Ritzmann sowie zum vorzeitigen Rücktritt des damaligen Rektors Andreas Fischer.
Nach Ansicht der ABG soll Aeppli die Entlassung Christoph Mörgelis als Kurator des Medizinhistorischen Museums angeordnet haben. Dies sei nicht in ihrer Kompetenz als Präsidentin des Universitätsrates gelegen. Die Regierungsrätin selbst hatte bestritten, eine solche Anweisung gegeben zu haben.