Im Kanton Zürich werden die Hürden für Einbürgerungen nicht erhöht. Die Stimmberechtigten haben am Sonntag das neue Bürgerrechtsgesetz mit 56,4 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt. Die Stimmbeteiligung lag bei 40,0 Prozent.
Gegen die Vorlage stimmten 182’641 Personen, 141’393 votierten dafür. Ziel des neuen Bürgerrechtsgesetzes war es, kantonsweit einheitliche Regeln für die Einbürgerung zu schaffen.
Die vom Regierungsrat erarbeitete Vorlage war vom Kantonsparlament in verschiedenen Bereichen deutlich verschärft worden. Diese Änderungen gingen der Kantonsregierung zu weit. Daher empfahl sie zusammen mit den linken Parteien, die Vorlage abzulehnen.
Hätten die Stimmberechtigten dem neuen Gesetz zugestimmt, dann wären beispielsweise Personen ohne Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) künftig von einer Einbürgerung ausgeschlossen worden.
Auch wäre der Stand der Integration in jedem Fall geprüft worden. Bisher erfolgte diese Prüfung bei unter 26-Jährigen, die hier die Schule besucht haben, nur im Zweifelsfall.
Chancenloser Gegenvorschlag
Chancenlos war auch der Gegenvorschlag der SVP, die noch höhere Hürden einführen wollte. Ihr Gegenvorschlag „Kein Recht auf Einbürgerung für Verbrecher“ wurde mit 128’413 zu 189’761 Stimmen abgelehnt. Er zielte auf Ausländer ab, die wegen eines Verbrechens verurteilt wurden. Ihnen hätte der rote Pass zeitlebens verwehrt bleiben sollen.
Justizdirektor Martin Graf (Grüne) ist über das Ergebnis erleichert. Es sei erfreulich, dass die Schwächen des Gesetzes nun nicht zum Tragen kämen, sagte er vor den Medien.
Es wäre allerdings falsch, jetzt „ins Kraut zu schiessen“ und umgehend eine neue Vorlage auszuarbeiten, sagte Graf. Der Regierungsrat wolle zuerst einmal abwarten, was jetzt auf Bundesebene passiere.