Niederlage für das Bauunternehmen Implenia: Im jahrelangen Streit um den Bau des Leichtathletik-Stadions Letzigrund hat das Bezirksgericht Zürich zugunsten der Stadt Zürich entschieden. Implenia soll gemäss Urteil vom Freitag auf fast 23 Millionen Franken verzichten.
Gestritten wird um 1392 Änderungswünsche, welche die Stadt Zürich beim Bau des Letzigrund-Stadions äusserte. Insgesamt schlugen diese Bestellungsänderungen mit 23 Millionen Franken zu Buche.
Während die Stadt Zürich der Ansicht ist, dass diese 1392 Änderungen im Preis inbegriffen sind, will Implenia extra dafür vergütet werden. Das Unternehmen argumentiert, dass die meisten Änderungen wegen fehlerhafter Projektierung seitens der Stadt entstanden seien.
Schuld seien falsche oder gar fehlende Pläne. Die Stadt müsse die Mehrleistungen von Implenia deshalb zusätzlich vergüten.
220 Seiten langes Urteil
Wie das Gericht am Freitag mitteilte, stellt es sich aber fast vollständig auf die Seite der Stadt. In einem 220 Seiten langen Urteil kommt es zum Schluss, dass Implenia selber das Risiko für fehlende oder fehlerhafte Ausschreibung- und Ausführungspläne trage. Deshalb habe das Unternehmen auch keinen Anspruch auf Mehrvergütung.
Nur in zwei von 1392 Wünschen entschied das Gericht im Sinne von Implenia. Die Stadt muss dem Bauunternehmen deshalb 340’000 Franken zahlen. Die 1390 anderen Änderungen im Wert von knapp 23 Millionen sollen aber zulasten des Bauunternehmens gehen.
Implenia muss der Stadt zudem eine Prozessentschädigung zahlen und die Gerichtskosten übernehmen.
Implenia: Weiterzug noch unklar
Die Stadt reagierte denn auch erfreut über das Urteil: Das Hochbaudepartement sei sehr zufrieden, schrieb es in einer Mitteilung. Mit diesem Urteil bleibe das Stadion-Projekt leicht unter Budget. Die Kosten für das 2007 eröffnete Leichtathletik-Stadion, das auch für Fussballballspiele genutzt wird, betrugen 110 Millionen Franken.
Wenig erfreut reagierte Implenia. Das Unternehmen betont in einer Mitteilung, dass das Gericht überhaupt nicht auf seine Argumente eingegangen sei. Implenia ist unverändert der Meinung, dass die Stadt für die Kosten der geänderten Bestellungen aufkommen muss.
Schon wieder Wasser im Dach?
Ob das Unternehmen das Urteil ans Zürcher Obergericht weiterzieht, ist noch unklar. Der Rechtsstreit zwischen Stadt und Implenia dürfte aber ohnehin noch lange weitergehen: Die Stadt gelangte erst vor Kurzem erneut an den Friedensrichter, weil schon wieder Wasser ins Stadiondach gelaufen sein soll – wie bereits im Jahr 2010.
Wie schlimm es dieses Mal ist, weiss die Stadt noch nicht. Das Ausmass der Schäden müsse erst noch vertieft abgeklärt werden, sagte Matthias Wyssmann vom städtischen Hochbaudepartement auf Anfrage. Vorsorglich mache man aber einen Betrag von 10 Millionen geltend.
Implenia weist die Behauptung, es sei erneut Wasser ins Dach gelaufen, entschieden zurück – und weigert sich damit auch, allfällige Reparaturarbeiten zu bezahlen.
Es ist nicht das erste Mal, dass sich Stadt Zürich und Implenia vor Gericht treffen. Ein anderes Beispiel sind Arbeiten am Parkhaus Hardau, bei denen sich die beiden Parteien ebenfalls nicht über die Abrechnung einig wurden. Der Fall ist am Bundesgericht hängig.