Weil er jahrelang seine heute 20-jährige Tochter missbraucht hat, muss ein 63-Jähriger nun für dreieinhalb Jahre hinter Gitter. Das Bezirksgericht Zürich verurteilte den Mann wegen Schändung und sexuellen Handlungen mit Kindern zu einer unbedingten Freiheitsstrafe.
Der Verurteilte muss seiner Tochter Schadenersatz und eine Genugtuung von 20’000 Franken bezahlen. Das Gericht folgte in seinem Urteil am Donnerstag in weiten Teilen der Staatsanwaltschaft, wobei diese eine etwas höhere Strafe von vier Jahren gefordert hatte.
Laut Anklage hatte der grundsätzlich geständige Angeschuldigte seine 1993 geborene Tochter zwischen 1999 und 2008 regelmässig sexuell missbraucht. Tatorte waren das Elternschlafzimmer und das Kinderzimmer, aber auch die Waschküche und der Heizungsraum.
Der Mann belohnte sein Kind meist mit Geld von 10 bis 20 Franken. Er versprach ihm aber auch Glacé oder die Möglichkeit, mit dem Auto zu fahren. Das Opfer hatte seinen Vater im letzten Sommer angezeigt.
Widersprüchliche Angaben zum Zeitpunkt der ersten Taten
Vor Gericht gestand der Stadtzürcher seine Übergriffe grundsätzlich ein. Er habe sich aber erst an seinem Kind vergangen, als es bereits zwölf Jahre alt gewesen sei. Dies steht im Widerspruch zu früheren Aussagen in der Untersuchung: Damals sagte er, er habe die ersten Übergriffe begangen, als die Tochter erst sechsjährig gewesen sei.
Der Verteidiger hatte eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren für angemessen bezeichnet. Im schlimmsten Fall sei eine teilbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren angebracht. Der Beginn der sexuellen Handlungen sei nicht mehr festzustellen, deshalb könne sein Mandant nur wegen sexuellen Handlungen und nicht wegen Schändung verurteilt werden.
Zudem habe das Kind jeweils die Initiative ergriffen, und der Vater habe nicht «nein» gesagt. Der Verteidiger machte auch die schlechte Ehesituation des Beschuldigten für die Übergriffe mitverantwortlich.
Krasser Vertrauensmissbrauch
Das Gericht kam zu umfassenden Schuldsprüchen. Der Vater habe einen krassen Vertrauensmissbrauch mit schwerwiegenden Folgen für das Kind begangen. Mehrfache Schändung liege vor, weil das Mädchen bei den ersten Übergriffen sieben bis neun Jahre alt und damit nicht urteilsfähig gewesen sei.
Aufgrund des grundsätzlichen Geständnisses und der längeren Zeit seit der Taten senkte das Gericht die Strafe von fünf auf dreieinhalb Jahre.