Das Hin und Her um «Carlos» geht weiter: Nachdem ein Gutachten der Staatsanwaltschaft Zürich ihn noch als rückfallgefährdet bezeichnet und das Bundesgericht diese Einschätzung geteilt hatte, entlässt das Obergericht Zürich den jungen Straftäter in die Freiheit.
Das Obergerichtes entschied am Dienstag, der als «Carlos» bekannt gewordene Straftäter sei noch am gleichen Tag aus der Sicherheitshaft zu entlassen. Es hiess damit seine Beschwerde gut. Das Gefängnis Limmattal sei entsprechend instruiert worden, hiess es beim Obergericht auf Anfrage.
Grundlage für diesen Entscheid ist ein Bericht des Gefängnisses Limmattal, der Auskunft gibt über das jüngste Verhalten von «Carlos». Dieser Bericht schreibt dem Straftäter «eine starke Verbesserung seines Sozialverhaltens und seiner Alltagsbewältigungsstrategien» zu.
Damit würden die Rückfallwahrscheinlichkeit und das aktuelle Gewaltpotential deutlich abgeschwächt, zeigte sich das Obergericht in seinem Entscheid überzeugt.
Bundesgericht: «Gewalt aus nichtigem Anlass»
Die Staatsanwaltschaft und auch das Bundesgericht sind da anderer Meinung: Sie beide halten «Carlos» für rückfallgefährdet. Das Bundesgericht hielt noch in seinem am (gestrigen) Montag veröffentlichten Urteil fest, «Carlos» könne seine Aggressionen offenbar nicht im Zaum halten und sei bereit, aus nichtigem Anlass Gewalt anzuwenden.
Das Bundesgericht lehnte die Beschwerde von «Carlos» gegen die Untersuchungshaft deshalb ab. Über seine Sicherheitshaft werden die Lausanner Richter hingegen nicht entscheiden müssen. Die Zürcher Staatsanwaltschaft akzeptiert die Freilassung von «Carlos». Man werde gegen den Entscheid des Obergerichtes keine Beschwerde erheben, hiess es auf Anfrage der sda.
Mann mit Messer bedroht
«Carlos» wurde am 28. Oktober 2014 verhaftet, weil er an der Langstrasse in Zürich einen Mann mit einem Messer bedroht haben soll. Seither sass er im Gefängnis, zuerst in Untersuchungshaft und seit kurzem in Sicherheitshaft.
Die Staatsanwaltschaft erhob Ende März Anklage. Sie beantragt eine Freiheitsstrafe von 11 Monaten. Diese sollen aber zugunsten einer ambulanten Therapie aufgeschoben werden. Absitzen muss «Carlos» die Strafe somit auch bei einem Schuldspruch nicht.
Für das Obergericht ist deshalb klar, dass eine Fortsetzung der Sicherheitshaft nur schon deshalb nicht verhältnismässig wäre. Wann der Gerichtsprozess am Bezirksgericht Dietikon gegen «Carlos» stattfindet, ist noch unklar. Der junge Straftäter wird sich nun aber in Freiheit darauf vorbereiten können.