Laut dem Bezirksgericht Zürich hat ausgerechnet der Sohn eines renommierten Zürcher Jugendpsychologen einen Zürcher Taxifahrer brutal verprügelt. Nicht zu beweisen, befand nun das Zürcher Obergericht.
Es war im Mai 2011, als das Bezirksgericht Zürich den heute 24-jährigen Sohn eines bekannten Zürcher Jugendpsychologen wegen Körperverletzung zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 50 Franken verurteilte. Ein Kollege des Beschuldigten wurde ebenfalls für schuldig befunden und mit 120 Tagessätzen zu zehn Franken bestraft.
Laut Bezirksgericht hatten die beiden jungen Männer am 22. Dezember 2006 an der Börsenstrasse in Zürich einen heute 47-jährigen Taxifahrer zu Boden geschlagen und dessen Kopf mit Fusstritten traktiert. Der Geschädigte erlitt eine Hirnerschütterung sowie eine gebrochene Schulter und Prellungen am Oberschenkel.
Wende am Obergericht
Die Verteidigung legte Berufung ein und forderte am Montag vor dem Zürcher Obergericht erneut umfassende Freisprüche. Die beiden Rechtsanwälte drehten den Spiess um und stellten den Taxifahrer als Angreifer dar. Er habe dem Sohn des Jugendpsychologen sogar das Nasenbein gebrochen.
Diesmal hatten die Verteidiger Erfolg. Beide Beschuldigten wurden nach dem Grundsatz „Im Zweifel für die Angeklagten“ freigesprochen. Entscheidend war dabei die Würdigung von zwei belastenden Zeugenaussagen, die das Bezirksgericht noch als glaubhaft und stimmig eingestuft hatte.
Die Oberrichter sahen es anders. Sie stuften die Darstellungen der beiden Zeugen als widersprüchlich, dramatisierend und sogar wirr ein. Deshalb sei der eingeklagte Sachverhalt nicht erstellt, erklärte der Gerichtsvorsitzende Franz Bollinger.
Die Staatsanwaltschaft hatte das Strafverfahren gegen die beiden Beschuldigten bereits im September 2009 zuerst eingestellt. Sie musste aber auf Geheiss des Obergerichts dennoch Anklage erheben.