Zürcher Obergericht verschärft Strafe für Familientyrannen

Wegen versuchter vorsätzlicher Tötung hat das Zürcher Obergericht am Freitag einen 46-jährigen Mann aus Höri ZH zu neun Jahren Freiheitsentzug verurteilt. Der Familientyrann musste sich wegen brutaler Übergriffe und verschiedener Wirtschaftsdelikte verantworten.

Blick ins Zürcher Obergericht (Symbolbild) (Bild: sda)

Wegen versuchter vorsätzlicher Tötung hat das Zürcher Obergericht am Freitag einen 46-jährigen Mann aus Höri ZH zu neun Jahren Freiheitsentzug verurteilt. Der Familientyrann musste sich wegen brutaler Übergriffe und verschiedener Wirtschaftsdelikte verantworten.

Bei einem der gravierendsten Vorfälle hatte der Kosovare 2005 eine Tochter beinahe erhängt. Er hatte ihr ein Seil um den Hals gelegt und es an einen Balken geknüpft. Erst als die damals 21-Jährige das Bewusstsein verloren hatte, band der Vater sie wieder los. Grund für die Quälerei der Tochter war, dass sie mit einem Mann gesprochen hatte.

Das Bezirksgericht Dielsdorf hatte den 46-Jährigen im Juni 2011 in erster Instanz wegen Gefährdung des Lebens und verschiedener Nebendelikte zu sechs Jahren Freiheitsentzug verurteilt. Das Obergericht wertete das Aufhängen der Tochter jedoch als versuchte eventualvorsätzliche Tötung und verschärfte nun das Strafmass deutlich auf neun Jahre.

Auch das Leben seiner anderen vier Kinder gefährdete der Beschuldigte laut Staatsanwaltschaft immer wieder. Dabei habe er sie brutal verprügelt, getreten oder bis zur Ohnmacht gewürgt. Ausserdem plünderte er die Konten einiger Kindern. Die Deliktsumme beläuft sich auf 360’000 Franken. Die Staatsanwaltschaft hatte 13 Jahre Freiheitszentzug gefordert.

Der Angeklagte bestritt die meisten Vorwürfe. Sie seien erfunden, sagte er vor Gericht. Mehr als ein paar Ohrfeigen habe es nicht gegeben.

Die Verteidigung hatte auf weit gehende Freisprüche plädiert. Sollte das Gericht zu Schuldsprüchen kommen, sei eine maximal fünfjährige Freiheitsstrafe angemessen. Da der Kosovare seit Januar 2009 in Untersuchungshaft sitzt, wäre er dann bald frei gekommen.

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