Das Zürcher Obergericht hat den 60-jährigen Whistleblower Rudolf Elmer am Dienstag zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt – allerdings nicht wegen Bankgeheimnisverletzung.
Das Gericht verurteilte ihn wegen seines nicht korrekten Kampfs gegen seinen früheren Arbeitgeber, die Bank Julius Bär. Der Bank hatte Elmer unter anderem per E-Mail und Fax gedroht. Die Strafe wegen Urkundenfälschung und Drohung wurde bedingt verhängt, bei einer Probezeit von 3 Jahren.
Keinen Schuldspruch gab es jedoch für den Hauptvorwurf der Bankgeheimnisverletzung. Das Obergericht sprach Elmer von einzelnen Handlungen frei und stellte den Rest der Vorwürfe gleich ganz ein. Elmer wird auch nicht mit einem Berufsverbot belegt, darf also weiterhin als Vermögensverwalter arbeiten.
Das Urteil ist eine herbe Schlappe für die Staatsanwaltschaft. Diese warf Elmer vor, dass er verschiedenen Steuerämtern, Medien und der Enthüllungsplattform WikiLeaks Bankdaten zugespielt hatte. Sie forderte eine Freiheitsstrafe wegen Verletzung des Bankgeheimnisses.